Die negativen Stellungnahmen zum Papier der Landeshauptleute konnte Sausgruber nicht nachvollziehen. Er habe den Eindruck, dass manche den Kern des Vorschlags nicht verstanden hätten. "Es geht darum, Doppelseitigkeiten bei der Gesetzgebung zu beseitigen", so Sausgruber. Der Nationalrat solle im Wesentlichen im Bereich der Bundesgesetze ohne Einspruchsrecht des Bundesrats alleine beschließen können. Die Landtage hingegen würden über die Landesgesetze entscheiden, ohne dass sich der Bund einmischt.
Einigen, was der Bund macht
Bei der dritten Säule, der bisherigen Grundsatzgesetzgebung, müsste man sich darüber einigen, "was der Bund macht. Der Rest bleibt bei den Ländern", so Sausgruber. Gerade in Bereichen wie dem Gesundheits- oder dem Elektrizitätswesen, die momentan der Grundsatzgesetzgebung unterliegen, wollten die Länder nicht, dass der Bund die Gesetze im Alleingang beschließt.