Im Streit zwischen privaten und öffentlichen Sendern über die deutschen Rundfunkgebühren hat sich die EU-Kommission nach Angaben eines Sprechers auch intern noch nicht festgelegt. Der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes wies am Montag in Brüssel einen Bericht des "Handelsblatts" zurück, wonach Kroes im Februar die Gebühren als Beihilfe einstufen und damit den strengen EU-Regeln für Staatssubventionen unterwerfen wolle.

"Die Kommissarin hat sich mit dem Fall noch gar nicht beschäftigt", sagte ihr Sprecher. Es gebe noch keine Vorfestlegung. Die EU-Wettbewerbsbehörde prüfe intern weiter die Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender, über die sich private Konkurrenten mehrfach beschwert haben.

Die Kommission prüfe nach einer Beschwerde des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation, ob es sich bei den Gebühren um Staatsbeihilfen handele und ob diese mit EU-Recht vereinbar seien. Wann die interne Vorprüfung abgeschlossen sei, lasse sich noch nicht sagen.

Offizielles Prüfverfahren

Das "Handelsblatt" zitierte aus Kommissionskreisen dagegen, Kroes wolle dazu noch im Februar eine Mitteilung an die Bundesregierung schicken, in der sie die Gebühren als Beihilfe einstufe. Kroes' Sprecher sagte, falls es Zweifel an der Finanzierung gebe, werde die Kommission zu gegebener Zeit ein offizielles Prüfverfahren eröffnen.

Die Kommission untersucht unter anderem, inwieweit neue Online-Angebote der Sender mit ihrem allgemeinen, durch Gebühren finanzierten Auftrag vereinbar sind oder ob damit eine Konkurrenz zu privaten Sendern entgegen der EU-Vorschriften staatlich finanziert wird. In einigen anderen EU-Ländern ist die EU-Kommission bereits gegen die staatliche Finanzierung von Rundfunkgebühren vorgegangen. Der deutsche Fall ist aus Sicht von EU-Wettbewerbsexperten auch deshalb kompliziert, weil die Rundfunkanstalten ihr Geld nicht vom Staat, sondern über staatlich festgelegte Gebühren von ihren Zuschauern bekommen. (APA)