Dresden - Nach einem Grundsatzurteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) darf Müttern aus afrikanischen Ländern das Sorgerecht für ihre Töchter eingeschränkt werden, falls den Mädchen bei einem Urlaub im früheren Heimatland eine dort übliche Verstümmelung der Genitalien droht. Die weibliche Beschneidung wird vor allem in etwa 28 afrikanischen Ländern mit moslemischer Tradition praktiziert. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt die Zahl der beschnittenen Frauen in Afrika auf 130 Millionen. Der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes in Tübingen zufolge werden weltweit jedes Jahr etwa zwei Millionen Mädchen im Alter von wenigen Wochen bis zu 18 Jahren beschnitten.

Das Urteil erging im Fall einer Mutter aus Gambia, wo je nach Ethnie bis zu 90 Prozent aller Mädchen vor oder mit der Pubertät beschnitten werden. Im Gegensatz zur männlichen Beschneidung der Vorhaut handelt es sich bei der weiblichen Beschneidung um eine schwere Genitalverstümmelung mit teilweise massiven gesundheitlichen Folgeschäden. Häufigste Form ist die so genannte Exzision, die komplette oder teilweise Amputation der Klitoris und der inneren Schamlippen.

Die extremste Form der Genitalverstümmelung ist die so genannte pharaonische Beschneidung. Dabei werden zusätzlich auch die äußeren Schamlippen teilweise entfernt und die Scheide dann bis auf eine reiskorngroße Öffnung vernäht oder etwa mit Akaziendornen zusammengeheftet. Die blutige Haut wächst dann zu einem Narbengewebe zusammen, das zum ersten Geschlechtsverkehr oftmals durch den Ehemann mit einem Messerschnitt wieder geöffnet werden muss. Vor der Geburt eines Kindes muss die Öffnung dann meist zusätzlich vergrößert werden, weil die vernarbten Wundränder sich nicht dehnen könne. Nach der Geburt werden die Frauen wieder verschlossen. Dazu wird das narbige Gewebe abgeschält und die Vagina erneut zugenäht.

Diese schwerste Form der Genitalverstümmelung findet in 15 Prozent aller Fälle statt und wird vor allem im Sudan, in Somalia, Mali oder Gambia praktiziert. In Gambia ist die weibliche Beschneidung nicht unter Strafe gestellt. Präsident Yahya A.J.J. Jammeh verteidigte 1999 die Genitalverstümmelung laut der Organisation "Terre des Femmes" als "Teil der Kultur des Landes". Dagegen gerichtete Kampagnen würden zudem "den Islam untergraben".

In Gesellschaften, die Genitalverstümmelung praktizieren, wird der Brauch oftmals in ein zeremonielles Fest eingebettet. Die Praxis wird deshalb nicht in Frage gestellt und gilt als "normal". Bei dem oft mit schmutzigen Rasierklingen oder gar Glasscherben durchgeführten Ritus sterben nach Angaben der Frauenschutzorganisation INTACT in Saarbrücken etwa fünf bis zehn Prozent der Mädchen.

Laut einem internen Papier des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge leben in Deutschland etwa 24.000 beschnittene Migrantinnen (Stand: 2002) und etwa 6.000 gefährdete Mädchen. Der Frauen- und Familienausschuss des deutschen Bundestags bezeichnet die Beschneidung als schwere Menschenrechtsverletzung, die in ihrer Intensität etwa einer Folter nicht nachsteht.

Gleichwohl wurde bereits gegen Ärzte in Deutschland ermittelt, die den blutigen Brauch für teilweise hohe Geldbeträge vorgenommen haben sollen. Terre des Femmes recherchiert nach eigenen Angaben derzeit einen Fall, der der Staatsanwaltschaft und der Ärztekammer angezeigt werden soll. Bei einer Verurteilung drohen Ärzten Haftstrafen wegen Körperverletzung und ein Berufsverbot von bis zu fünf Jahren. Eltern können wegen Misshandlung Schutzbefohlener verfolgt werden. Besondere strafrechtliche Regelungen zur weiblichen Genitalverstümmelung wurden in Europa bislang in Großbritannien, Frankreich, Belgien, Schweden, Norwegen und Österreich erlassen. (APA)