Deutschland: Verfassungsgericht macht Weg für Studiengebühren frei
In Hochschulrahmengesetz vorgesehenes Studiengebühren-Verbot gekippt - Mehrere Bundesländer planen Einführung
Redaktion
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Karlsruhe - Die Hochschulausbildung wird
für viele Studenten in Deutschland teurer. Universitäten in
mehreren Bundesländern werden künftig Gebühren verlangen. Das bundesweite Verbot von Studiengebühren ist nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer erklärte: "Wir hatten
nicht darüber zu entscheiden, ob Studiengebühren politisch
vernünftig sind." Das Gleiche gelte für die Frage, ob Gebühren
die Wissenschaftsfreiheit oder die Studierfreiheit einschränkten. "Wir hatten nur zu entscheiden, ob der Bund zu dem Verbot befugt
war und die Antwort lautet nein", stellte Hassemer fest.
Das Gericht gab damit erwartungsgemäß Bayern,
Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg
recht. Sie hatten gegen das Verbot geklagt, weil sie sich in
ihren Rechten beschnitten sahen. Studiengebühren seien
Ländersache, argumentierten sie. Es ist jetzt damit zu rechnen,
dass mehrere Länder Studiengebühren für Erststudierende in Höhe
von etwa 500 Euro pro Semester einführen werden. Studiengebühren
für Langzeit-oder Zweitstudenten gibt es bereits.
Einheitliches Verbot sei nicht nötig
Ein einheitliches und damit bundesweites Verbot sei nicht
nötig, um in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu
schaffen oder um die Wirtschaftseinheit zu wahren, hieß es in
der Urteilsbegründung. Es sei nicht erwiesen, dass verschiedene
Landesregeln die jeweiligen Landesbewohner benachteiligten oder
Interessenten am Studium hinderten. Demgegenüber könnten die
Länder mit den zusätzlichen Einnahmen die Qualität ihrer
Universität steigern.
Mehrere Bundesländer wollen Studiengebühren einführen
Bayern will zum nachstmöglichen Zeitpunkt, Hamburg im
Sommer 2006 und Baden-Württemberg im Winter 2006/2007 Gebühren
einführen. Das Saarland hat bereits per Gesetz seinen
Hochschulen das Recht auf Studiengebühren eingeräumt. Es sei
damit zu rechnen, dass die Länder bei der Gestaltung der
Gebühren auf Einkommensschwache Rücksicht nähmen, hieß es in dem
Urteil außerdem. Die Länder wollen Studierenden Darlehen
ermöglichen. Im Gespräch sind Modelle, wonach die Gebühren erst
nach Arbeitsbeginn zurückgezahlt werden. (Reuters)
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