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Bald könnten auch in Deutschland Studiengebühren eingeführt werden: Das Bundes­verfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch das Gebühren-Verbot gekippt.

Foto: EPA/Uli Deck
Karlsruhe - Die Hochschulausbildung wird für viele Studenten in Deutschland teurer. Universitäten in mehreren Bundesländern werden künftig Gebühren verlangen. Das bundesweite Verbot von Studiengebühren ist nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer erklärte: "Wir hatten nicht darüber zu entscheiden, ob Studiengebühren politisch vernünftig sind." Das Gleiche gelte für die Frage, ob Gebühren die Wissenschaftsfreiheit oder die Studierfreiheit einschränkten. "Wir hatten nur zu entscheiden, ob der Bund zu dem Verbot befugt war und die Antwort lautet nein", stellte Hassemer fest.

Das Gericht gab damit erwartungsgemäß Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg recht. Sie hatten gegen das Verbot geklagt, weil sie sich in ihren Rechten beschnitten sahen. Studiengebühren seien Ländersache, argumentierten sie. Es ist jetzt damit zu rechnen, dass mehrere Länder Studiengebühren für Erststudierende in Höhe von etwa 500 Euro pro Semester einführen werden. Studiengebühren für Langzeit-oder Zweitstudenten gibt es bereits.

Einheitliches Verbot sei nicht nötig

Ein einheitliches und damit bundesweites Verbot sei nicht nötig, um in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen oder um die Wirtschaftseinheit zu wahren, hieß es in der Urteilsbegründung. Es sei nicht erwiesen, dass verschiedene Landesregeln die jeweiligen Landesbewohner benachteiligten oder Interessenten am Studium hinderten. Demgegenüber könnten die Länder mit den zusätzlichen Einnahmen die Qualität ihrer Universität steigern.

Mehrere Bundesländer wollen Studiengebühren einführen

Bayern will zum nachstmöglichen Zeitpunkt, Hamburg im Sommer 2006 und Baden-Württemberg im Winter 2006/2007 Gebühren einführen. Das Saarland hat bereits per Gesetz seinen Hochschulen das Recht auf Studiengebühren eingeräumt. Es sei damit zu rechnen, dass die Länder bei der Gestaltung der Gebühren auf Einkommensschwache Rücksicht nähmen, hieß es in dem Urteil außerdem. Die Länder wollen Studierenden Darlehen ermöglichen. Im Gespräch sind Modelle, wonach die Gebühren erst nach Arbeitsbeginn zurückgezahlt werden. (Reuters)