Wien/Klagenfurt - Der Oberste Gerichtshof hat nun im Prozess eines Kärntner Unternehmers gegen die Casinos Austria teilweise zu Gunsten des Klägers entschieden. Der Mann hatte die Rückzahlung von 1,2 Millionen Euro eingeklagt, die er im Casino verspielt haben will. Laut OGH müssen die Casinos Austria dem Unternehmer nun 227.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Der 41-jährige ehemalige Baustoffhändler hatte in den Jahren 1997 bis 2000 hauptsächlich beim Black Jack eigenen Angaben zufolge rund 2,5 Millionen Euro verspielt. Er bezeichnet sich selbst als spielsüchtig, etwa 100 Mal hätte er in diesem Zeitraum Casinos besucht.

Im Februar 2002 brachten seine Anwälte Klage gegen die Casinos Austria AG ein. Sie beriefen sich auf einen Paragrafen des Glücksspielgesetzes. Dieser besagt, dass das Casino bei jedem Spieler, der auffällig wird, dessen Bonität überprüfen muss. Der Spieler ließ sich einmal sogar sperren, hob diese Sperre aber sehr schnell wieder auf. Spätestens da, so die Argumentation der Anwälte, hätte das Casino reagieren müssen.

Die Casinos wiederum argumentierten, dass "alle gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Spielgäste auch im vorliegenden Fall getätigt wurden". Spielerschutz sei nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern auch wirksames System und tragende Säule der Unternehmensphilosophie. Die Spielsucht des Klägers sei nicht bekannt gewesen, die behaupteten Spielverluste überhöht und außerdem verjährt. (APA)