Wien/Klagenfurt - Der Oberste Gerichtshof hat nun im Prozess
eines Kärntner Unternehmers gegen die Casinos Austria teilweise zu
Gunsten des Klägers entschieden. Der Mann hatte die Rückzahlung von
1,2 Millionen Euro eingeklagt, die er im Casino verspielt haben will.
Laut OGH müssen die Casinos Austria dem Unternehmer nun 227.000 Euro
Schadenersatz zahlen.
Der 41-jährige ehemalige Baustoffhändler hatte in den Jahren 1997
bis 2000 hauptsächlich beim Black Jack eigenen Angaben zufolge rund
2,5 Millionen Euro verspielt. Er bezeichnet sich selbst als
spielsüchtig, etwa 100 Mal hätte er in diesem Zeitraum Casinos
besucht.
Im Februar 2002 brachten seine Anwälte Klage gegen die Casinos
Austria AG ein. Sie beriefen sich auf einen Paragrafen des
Glücksspielgesetzes. Dieser besagt, dass das Casino bei jedem
Spieler, der auffällig wird, dessen Bonität überprüfen muss. Der
Spieler ließ sich einmal sogar sperren, hob diese Sperre aber sehr
schnell wieder auf. Spätestens da, so die Argumentation der Anwälte,
hätte das Casino reagieren müssen.
Die Casinos wiederum argumentierten, dass "alle gebotenen
Maßnahmen zum Schutz der Spielgäste auch im vorliegenden Fall
getätigt wurden". Spielerschutz sei nicht nur gesetzliche
Verpflichtung, sondern auch wirksames System und tragende Säule der
Unternehmensphilosophie. Die Spielsucht des Klägers sei nicht bekannt
gewesen, die behaupteten Spielverluste überhöht und außerdem
verjährt. (APA)