• Bisher betrug das Karenzgeld 5598 S pro Monat. Ab 2002 werden es 6250 S monatlich sein, wovon 250 S in eine Pensionsversicherung gehen. Für jedes weitere Kind, das innerhalb der Karenzzeit geboren wird, werden 3000 S ausgezahlt.
  • Bisher galt die Regelung, nach der ein Elternteil eineinhalb Jahre, beide zusammen maximal zwei Jahre Karenzgeld in Anspruch nehmen konnten. Ab 2002 soll nun ein Elternteil zwei Jahre, der Partner ein weiteres Jahr Karenz bekommen.
  • Die Zuverdienstgrenze während der Karenz lag bisher bei 3977 S. Künftig soll bis zum Doppelten des Karenzgeldes, also etwa 12.000 S, dazuverdient werden können. (wpl)