Was die politischen Verhandlungen über die Verfassungsreform angeht, zeigte sich Fiedler "optimistisch". Wann und in welcher Form die Gespräche fortgesetzt werden und wie lang sie dauern, das lasse sich derzeit noch nicht sagen. Aber, so Fiedler: "Das Feld dazu ist aufbereitet." Fiedler selbst wäre jedenfalls bereit, sich weiterhin einzubringen: "Wenn man mich weiter konsultiert, dann werde ich natürlich zur Verfügung stehen, aber diesbezüglich ist alles offen."
Dass man sich im Konvent auf nichts habe einigen können, sei "natürlich falsch". "Überwiegend bestand Konsens", betonte Fiedler und nannte die Einigung auf eine "Verfassungsbereinigung", auf die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten sowie die grundsätzliche Bereitschaft zur Schaffung eines Grundrechtekataloges mit sozialen Grundrechten. Gleichzeitig räumte Fiedler aber ein, dass die Dissenspunkte als "spektakulärer" empfunden würden - etwa der Streit um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.
Diesbezüglich warnte der ehemalige Rechnungshofpräsident vor einer "Blockade", die sowohl den Bund als auch die Länder bewegungsunfähig machen würde. Die Bundesländer hatten zuletzt einen Vorschlag zur Kompetenzverteilung vorgelegt, der ihnen umfangreiche Vetorechte gegen Bundesgesetze (z.B. Steuergesetze) einräumen würde.
Einmal mehr warb Fiedler bei der Pressekonferenz auch für den von ihm zusammengestellten Verfassungsentwurf: Dieser beinhalte Vorschläge für eine effizientere Verwaltung, einen neuen Grundrechtskatalog, zusätzliche Kontrollrechte für Rechnungshof und Volksanwaltschaft und eine Inkorporation sämtlicher Verfassungsbestimmungen in eine durchgehende Verfassungsurkunde. Die Vorlage des Berichts erleichtere die "strukturierte Diskussion" über die Verfassungsreform und sei schon allein deshalb ein "Rießenvorteil", so Fiedler.