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Platter verkündete am Freitag, er habe die Verkürzung des Grundwehrdienstes ab 2006 per Weisung veranlasst.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader
Wien - Die ÖVP zieht die Verkürzung des Grundwehrdienstes nun im Alleingang durch. Verteidigungsminister Günther Platter (V) hat am Freitag per Ministerweisung verordnet, dass der Präsenzdienst ab 1. Jänner 2006 nur mehr sechs Monate dauern soll. Koalitionspartner FPÖ lehnt diese Verkürzung nach wie vor ab. Die freiheitlichen Spitzen waren dementsprechend verärgert.

Platters Alleingang ist im Wehrgesetz gedeckt. Dort ist die Rede von sechs Monaten, sofern militärische Interessen es erfordern, sei eine Verlängerung auf bis zu acht Monate möglich.

Kritik von Haubner

"Wir können das nicht verhindern", musste denn auch FPÖ-Chefin Ursula Haubner einräumen. Eine gesetzliche Verkürzung werde es mit der FPÖ aber nicht geben. Die FPÖ sei nicht grundsätzlich gegen die Verkürzung der Wehrpflicht, doch auch die Bundesheer-Reformkommission sei zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht vor 2007 möglich sei.

Vizekanzler Hubert Gorbach meinte, eine Verkürzung wäre für die FPÖ erst dann denkbar gewesen, wenn der Assistenzeinsatz des Bundesheeres an den Grenzen Österreichs nicht mehr nötig ist. Auch die flächendeckende Betreuung in Katastrophenfällen sei unabdingbar und könne im Falle einer Verkürzung nicht garantiert werden. Generalsekretär Uwe Scheuch warf der ÖVP vor, ihre Vorgangsweise entspreche "keinesfalls den Praktiken eines ehrlichen und konstruktiven koalitionären Miteinander". Die ÖVP und Platter betrieben ein "gefährliches Spiel mit der Sicherheit".

Platter weist Bedenken zurück

Platter wies die Bedenken zurück. Zwar werde es für den Assistenzeinsatz künftig nur mehr 1.350 statt bisher 1.530 Rekruten geben. Dank sinkender Aufgriffszahlen, besserer technischer Ausstattung, der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und Änderungen bei der räumlichen Aufteilung der Assistenzsoldaten werde sogar mehr Sicherheit möglich sein, gab er sich überzeugt.

Die Verkürzung der Wehrpflicht ist Teil der Bundesheer-Reform, deren erste Grundzüge Platter am Freitag präsentierte. Ziel ist der Übergang von einer Mobilmachungs- zu einer Einsatzarmee. Die Mobilmachungsstärke wird von 110.000 auf 55.000 Soldaten reduziert. Statt 15.000 Personen in der Verwaltung und 9.000 Mann bei der Truppe soll das Verhältnis künftig ausgeglichen sein.

Kommanden von sechs auf zwei reduziert

Bisher auffälligste Neuerung bei den Strukturen ist eine Reduzierung bei den Kommanden von bisher sechs auf zwei. Ein neues Streitkräftekommando soll für alle Aufgaben im In- und Ausland zuständig sein und auch die Luftstreitkräfte und die Spezialeinsatzkräfte umfassen. Bisher gab es für diesen Bereich vier Kommanden für Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte, internationale Einsätze und Spezialkräfte. Dazu kommt ein Kommando Einsatzunterstützung. Platter erhofft sich dadurch raschere Abläufe und Einsparungen bei der Verwaltung. Brigaden soll es künftig vier statt bisher fünf geben, die Militärkommanden in den Bundesländern bleiben erhalten, sollen aber personell um bis zu 40 Prozent reduziert werden.

Völlig offen gelassen hat Platter, welche Standorte geschlossen werden sollen. Vorgesehen ist, bis zu 40 Prozent der Liegenschaften zu veräußern, der Erlös soll dem Bundesheer für Investitionen zufließen. "Ich bitte um Verständnis, dass es jetzt keine Standortfestlegung gibt", so der Minister. Er wolle Schritt für Schritt vorgehen und zuerst mit den Landeshauptleuten sprechen. Keine Auskunft gab es auch zur Frage, wo das Streitkräftekommando angesiedelt sein soll. Zum Zeitplan für diese Festlegungen meinte er lediglich, er wolle noch heuer eine Umsetzungsweisung erlassen.

Mayer: ÖVP braucht FP-Unterstützung nicht

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte im Radio-Morgenjournal des ORF betont, dass die ÖVP nicht die Unterstützung der FPÖ für eine Verkürzung des Wehrdienstes brauche. Sofern militärische Interessen es erfordern, können Wehrpflichtige zur Leistung des Grundwehrdienstes in einer den jeweiligen militärischen Erfordernissen entsprechenden Dauer von mehr als sechs Monaten herangezogen werden. Die bisher übliche Wehrdienstzeit von acht Monaten ist eine Kann- und keine Mussbestimmung. Mayer betonte, es bleibe die Verpflichtung, den Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten zu leisten. Es liege im Ermessen des Ministers, diese Dauer auszudehnen. Eine Gesetzesänderung sei nicht notwendig. (APA)