Betriebsanleitung für Prostitution
„Tummeln“ im wahrsten Sinne. Denn in der vom Anwalt herangezogenen „Betriebsanleitung für Prostitution in der FKK-Sauna“ werden die Mädchen dazu angehalten, pro Freier nicht länger als 30 Minuten zu benötigen. Verteidiger Peter Philipp meint zwar einleitend: „Es ist sinnlos, dass hier ein Anwalt lange spricht.“ Aber er meint damit keineswegs seinen Mandanten, sondern überraschenderweise sich selbst. (Und wenn Philipp einmal lieber nichts sagt, muss der Fall schon ordentlich peinlich sein.)
Der polnischen Geschäftsfrau im Transportwesen drohte ein Insolvenzverfahren. Ihr Rechtsanwalt Dr. N. riet ihr, sie solle sich doch in ihrer Heimat nach jungen Mädchen umsehen und diese im Sinne des Unternehmensgedankens nach Wien transportieren, wo sie Sauna-spezifisch tätig sein könnten. „Ursprünglich war eine Wäscherei geplant“, berichtigt der Angeklagte: „Die Frauen hätten alles Mögliche arbeiten können.“ Zum Beispiel: „Im Putzdienst als Reinigungskräfte, also, äh, Putzfrauen im, äh, Reinigungssektor (. . .)“ – Muss ihn der Richter eigentlich so durchdringend anschauen? Ja, da existiert eben diese blöde Liste, die der Rechtsanwalt seiner Mandantin mit auf Reisen in den Osten gab – noch dazu in doppelter Ausführung: Deutsch und Polnisch.
Dieses Sauna-Regelwerk für Prostituierte besticht durch anatomische Präzision, was was kostet, ergänzt durch ein ausgetüfteltes Raum- Zeit-Diagramm und Grundgesetze der eingeschränkten Freizügigkeit, wie: „Sex ist überall erlaubt, nur nicht im Pool.“ – Keine Frage, so wirbt man polnische Wäschereimädchen an.