Die Kronen Zeitung hat in einem jahrelangem Rechtsstreit gegen den Grün-Politker Andreas Wabl Recht bekommen. Der Europpäische Gerichtshof für Menschenrechte http://europa.eu.int/cj/index.htm fällte am Dienstag ein endgültiges Urteil, wonach eine Verurteilung Wabls wegen des Vorwurfs des "Nazi-Journalismus" keine Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit darstellt. Der Politiker darf diese Bezeichnung nicht wiederholen. Wabl hatte 1988, als er für die Grünen im Parlament saß, der größten österreichischen Tagesezeitung "Kronen-Zeitung" auf einer Pressekonferenz "Nazi-Journalismus" vorgeworfen. Er reagierte damit auf einen Artikel, in dem die "Kronen-Zeitung" einen Polizisten zitierte. Dieser soll von dem Politiker während einer Demonstration gekratzt worden sein und daraufhin einen Aids-Test verlangt haben. Die Zeitung erstattete Anzeige gegen den Grünen, und bekam von der österreichischen Justiz Recht. Im Dezember 1993 verbot der Oberste Gerichtshof des Landes Wabl unter Androhung einer Strafe, den "Nazi-Journalismus"-Vorwurf zu wiederholen. Dieser wurde als "ernster und ungerechtfertigter Angriff" gegen die Zeitung gewertet. Dagegen reichte der Politiker Beschwerde vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein, die nun abgewiesen wurde. (APA)