Einen entsprechenden Entwurf für ein neues ÖBB-Dienstrechtsgesetz werde die Regierung in der zweiten Märzhälfte vorlegen, präzisierte der Staatssekretär.
Versetzung verpflichtend
Konkret will die Regierung den Kündigungsschutz insoweit lockern, dass Mitarbeiter, die sich gegen eine Versetzung innerhalb des Konzerns bzw. gegen eine Verleihung an private Unternehmen wehren, in Zukunft gekündigt werden können.
Für die ÖBBler würde das einen Eingriff in ihren individuellen Dienstverträge bedeuten, zumal die Pragmatisierung bei den ÖBB in jedem Vertrag einzeln festgehalten ist. Die Eisenbahnergewerkschaft hat gegen einen solchen Eingriff bereits mit neuem Streik gedroht. Kukacka wiederum betonte heute, dass er diese Drohung "relativ gelassen" sieht.
Wie viele ÖBB-Mitarbeiter von einer Kündigung betroffen sein könnten, lässt sich laut Kukacka derzeit noch nicht sagen. Er glaubt jedenfalls weiterhin daran, dass es zu einer Vier-Parteien-Einigung bei einer Änderung des Kündigungsschutzes kommen könnte. Die SPÖ hatte dies aber bereits abgelehnt.
Kritik von Christlichen Gewerkschaftern
Kritik an den Regierungsplänen kommt auch aus der Fraktion Christlicher Gewerkschafter. FCG-Chef und ÖGB-Vizepräsident Karl Klein erklärte am Mittwoch in einer Aussendung: Jeder Dienstvertrag sei aus der Sicht der Christgewerkschaft "im Sinne der Christlichen Soziallehre ein Gesellschaftsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der nur im Einvernehmen gestaltet werden" könne.