In dem Fall wollte ein Anwalt einen 20 Kilogramm schweren Hartschalenkoffer auf dem Flug von Teheran über Amsterdam nach Köln mit in die Kabine nehmen, weil er sich um den Inhalt im Wert von 14.000 Euro sorgte. Die Chefstewardess lehnte das jedoch aus Sicherheitsgründen ab und verwies den Mann an den üblichen Gepäckschalter.
Panorama
Deutschland: Airline muss für Verlust nach Gepäckaufgabe nicht haften
Großer Koffer darf auch bei wertvollem Inhalt nicht in die Flugkabine, sondern muss besonders deklariert werden
Köln - Flugreisende haben in Deutschland keinen Anspruch
darauf, schwere Koffer nur wegen des wertvollen Inhalts als
Handgepäck mit in die Kabine zu nehmen. Lehnt eine Stewardess solch
ein Ansinnen ab und kommt der Koffer dann nach der üblichen
Gepäckaufgabe abhanden, haftet die Airline nur im üblichen, nach
Gewicht berechneten Umfang, entschied das Oberlandesgericht Köln in
einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.Koffer mit 14.000 Euro
Besondere Deklarierung von Wertgegenständen
Nachdem der Koffer dann verschwand und die Airline
nur knapp 550 Euro Schadensersatz zahlte, klagte der Anwalt und warf
dem Bordpersonal "leichtfertiges Handeln" vor. Allerdings ohne
Erfolg: Nach Ansicht des Kölner Gerichts hätte der Anwalt den Koffer
bei der Aufgabe gegen eine Gebühr besonders deklarieren und sich so
den Anspruch auf vollen Wertersatz sichern können. (APA)