Köln - Flugreisende haben in Deutschland keinen Anspruch darauf, schwere Koffer nur wegen des wertvollen Inhalts als Handgepäck mit in die Kabine zu nehmen. Lehnt eine Stewardess solch ein Ansinnen ab und kommt der Koffer dann nach der üblichen Gepäckaufgabe abhanden, haftet die Airline nur im üblichen, nach Gewicht berechneten Umfang, entschied das Oberlandesgericht Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.Koffer mit 14.000 Euro

In dem Fall wollte ein Anwalt einen 20 Kilogramm schweren Hartschalenkoffer auf dem Flug von Teheran über Amsterdam nach Köln mit in die Kabine nehmen, weil er sich um den Inhalt im Wert von 14.000 Euro sorgte. Die Chefstewardess lehnte das jedoch aus Sicherheitsgründen ab und verwies den Mann an den üblichen Gepäckschalter.

Besondere Deklarierung von Wertgegenständen Nachdem der Koffer dann verschwand und die Airline nur knapp 550 Euro Schadensersatz zahlte, klagte der Anwalt und warf dem Bordpersonal "leichtfertiges Handeln" vor. Allerdings ohne Erfolg: Nach Ansicht des Kölner Gerichts hätte der Anwalt den Koffer bei der Aufgabe gegen eine Gebühr besonders deklarieren und sich so den Anspruch auf vollen Wertersatz sichern können. (APA)