Nicht auf Vollzeit hochgerechnet
Konkret haben sich Haubner und Achleitner auf eine Statistik im Bericht über die soziale Lage 2003/2004 des Sozialministeriums bezogen. Demnach lag genauer gesagt das Frauenmedianeinkommen 1980 bei 71,2 Prozent der Männermedianeinkommen, 2002 eben bei 82,2 Prozent. Allerdings sind diese Prozentzahlen "arbeitszeitbereinigt", d.h. bereinigt um die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit. Die "nicht arbeitszeitbereinigten" Zahlen lesen sich anders: 1980 64,9 Prozent und 2002 67,2 Prozent. Dabei wurde folglich das Einkommen der Teilzeitbeschäftigten nicht auf Vollzeit hochgerechnet.
Alles beim Alten
Fakt sei, dass die Teilzeitbeschäftigungen ansteigen und die Einkommensschere nicht zusammengehe, stellte Moritz klar. Man könne das nicht einfach ausblenden. Die AK-Expertin machte darauf aufmerksam, dass auch im Sozialbericht die weiterhin bestehenden Lohnunterschiede festgehalten wurden: die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede bei den ArbeiterInnen und bei den Angestellten seien bis 1994 gesunken, aber seitdem hätten sie sich wieder ausgeweitet - vor allem im Bereich der niedrigeren Einkommen.
Im höheren Einkommensbereich konnten laut Sozialbericht Arbeiterinnen und weibliche Angestellte ihre "relative Einkommensposition" gegenüber den Männern verbessern. Die "arbeitszeitbereinigt abnehmenden Lohnunterschiede" - auf die sich Haubner und Achleitner berufen - werden im Sozialbericht damit erklärt, dass die Verringerung mit dem steigenden Ausbildungsniveau der Frauen zusammenhänge: 1971 hatten noch 73 Prozent der Frauen lediglich einen Pflichtschulabschluss, im Jahr 2000 nur noch 41 Prozent.
Rahmenbedingungen für Frauen verbessern
Dass Teilzeitarbeit vorwiegend weiblich ist, ist ein wichtiger Grund für die Einkommensunterschiede: Die Arbeiterkammer rechnete vor, dass 1980 noch 17 Prozent der berufstätigen Frauen einem Teilzeitjob nachgingen, 2003 bereits 33 Prozent. Moritz forderte, dass man die Rahmenbedingungen für Frauen verbessern müsste, damit sie "gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilnehmen können. Es seien Reformen angebracht, "die es beiden Elternteilen möglich machen, Vollzeit arbeiten oder die Arbeitszeit reduzieren zu können."
Auch im Sozialbericht wird eine Diskriminierung der Frauen konstatiert: "Teilzeitarbeit wird von Frauen zwar meist freiwillig angenommen, aber in zahlreichen Fällen steht Frauen mit Kinderbetreuungspflichten die Wahl eines Vollzeitarbeitsplatzes gar nicht frei".
Wahlmöglichkeit beim Kindergeld