International
Deutscher Bundesverband für NS-Verfolgte unzufrieden mit Einigung
Polnische Regierung begrüßt Zwangsarbeiter-Entschädigung
Berlin/Warschau - Die Einigung über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern in Deutschland ist nach
Ansicht des "Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte" zu Lasten jener Opfergruppen gegangen, die
nicht an den Verhandlungen beteiligt waren. Verbandsgeschäftsführer Lothar Evers nannte am Donnerstag im
DeutschlandRadio Berlin unter anderem die Gruppe nicht-jüdischer Häftlinge westeuropäischer Konzentrationslager, die
heute vor allem in Frankreich, Spanien und auch in Deutschland lebe. Zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis von Berlin
zeigte sich dagegen die polnische Regierung.
Evers führte auch die Länder Mittel- und Osteuropas an, die keine eigene Versöhnungsstiftung hätten. Er verwies zudem auf
Ex-Jugoslawien und die Nachfolge-Republiken. Außerdem gehe es um sehr viele Ex-Zwangsarbeiter, die nach Deutschland
verschleppt wurden, anschließend jedoch nicht in ihre Länder in Mittel- und Osteuropa zurückkehren wollten und jetzt
überwiegend in Großbritannien, in den USA und Australien lebten.
Mit Hilfe des Bundespresseamtes sollten nicht registrierte Opfer informiert und ihnen bei der Beschaffung von
Beweismitteln geholfen werden, verlangte Evers. Auch müsse der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die
Bundesstiftung die rund 600.000 landwirtschaftlichen Zwangsarbeiter erwähnen. Schließlich hielt Evers die Antragsfrist von
acht Monaten für zu kurz. Das Gesetz müsse zudem ein konkretes Datum nennen, wann die Entschädigungszahlungen
definitiv beginnen würden. In den zweitägigen Verhandlungen in Berlin hatten sich die Beteiligten über die Verteilung der
zehn Milliarden Mark (5,11 Mrd. Euro/70,4 Mrd. S) Entschädigung verständigt. Gut acht Milliarden Mark sollen in individuelle
Entschädigungen fließen.
Das polnische Außenministerium wertete die Einigung als zufriedenstellend. "Das ist die beste Lösung, die zu erreichen
war", sagte ein Sprecher. Es handle sich um eine wichtige Vereinbarung. (APA)