Schmidt gegen Schmidt: Im Streit zwischen
ARD-Entertainer Harald Schmidt und seinem früheren Geschäftspartner
Thomas Schmidt (nicht verwandt mit dem Entertainer) ist am Montag vor
dem Kölner Landgericht eine gütliche Einigung zunächst gescheitert.
Der Kläger wirft Schmidt eine Verletzung des Gesellschaftervertrags
der Produktionsfirma Bonito TV vor. Mit ihr hatte Schmidt, der heute
für die ARD arbeitet, früher seine Show für Sat.1 produziert.
Schmidt: Vertragsklausel bereits aufgehoben
Der Kläger steht auf dem Standpunkt, der Gesellschaftervertrag
schließe anderweitige Engagements von Schmidt aus. Schmidt
argumentiert dagegen, die Vertragsklausel sei bereits 2002 aufgehoben
worden. Schmidt erschien selbst nicht vor Gericht, sondern ließ sich
von einer Bevollmächtigten vertreten. In dem Verfahren wirft der
Kläger Schmidt Vertragsverletzung vor und lehnte am Montag eine
Vergleichszahlung von 10.000 Euro ab. Er zweifelte die Echtheit der
Unterschrift Schmidts an, mit der die Vertragsklausel aufgehoben
wurde. Außerdem verlangt er von Bonito 459.000 Euro Schadenersatz.
ARD: Juristische Auseinandersetzung allein Schmidts Sache
Sowohl Bonito als auch das Management von Harald Schmidt wollten
sich am Montag vor der Presse nicht zum Verfahren äußern. Die ARD
teilte mit, die beiden Sendetermine Schmidts im Ersten blieben wie
geplant bestehen. Die juristische Auseinandersetzung mit seinem
früheren Geschäftspartner sei allein Harald Schmidts Sache. Der
nächste Termin vor Gericht steht Ende März an - wenn es nicht vorher
zu einer gütlichen Einigung kommt. (APA/dpa)