Ein 59-jähriger Tiroler und eine 33-jährige Deutsche mussten sich am Dienstag wegen des Vorwurfs des schweren gewerbsmäßigen Betruges am Klagenfurter Landesgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, einer Kärntner Ärztin, die sich von "schwarzer Magie" verfolgt fühlte, 165.000 Euro abgenommen zu haben. Der Prozess wurde zur Einvernahme der Geschädigten vertagt.

Die Angeklagten hätten die Klagenfurterin, die laut gerichtlichem Gutachten unter schwerem Verfolgungswahn leidet, in ihrem Aberglauben bestärkt, von "Schwarzer Magie" heimgesucht zu werden, sagte Staatsanwalt Friedrich Borotschnik. Zwischen 2002 und Ende 2003 soll die Kärntnerin, die über zwei Doktortitel verfügt, dem in Tirol und Deutschland aktiven Duo 165.000 Euro dafür bezahlt haben, von angeblichen Attacken schwarzer Magier erlöst zu werden. Die Angeklagten hätten der Frau erzählt, dass ihr und ihren Angehörigen "große Gefahr" drohe.

"Angemessener Preis"

Der Innsbrucker bestritt die Vorwürfe. Er habe zwar die genannte Summe erhalten, doch sei dies ein "angemessener Preis" für seine Tätigkeit. Für einen halben Tag verlange er 10.000 Euro, für einen ganzen Tag 20.000, sagte der gelernte Schneider. Auf Nachfrage von Richterin Ute Lambauer, wie eine solche Behandlung ablaufe, erklärte der Mann: "Ich heile die Seele mit meiner Intuition." Eine Ausbildung als Psychologe oder Lebensberater hat der Mann laut eigenen Angaben aber nicht. Dafür behauptete er, zu seinen Kunden würden "viele Prominente und Politiker" zählen.

"Fernmeditation"

Mit der Ärztin hätte er zwei Mal pro Woche eine "Fernmeditation" durchgeführt und ihr ein Tonband geschickt, das er mit seiner Energie "aufgeladen" hätte. Der 59-Jährige: "Wenn ich einen Gegenstand in Händen halte, wird dieser positiv aufgeladen, das ist wie bei einer Hostie, die zum Leib Christi wird." Dazu der Staatsanwalt: "Na das ist ja eine schöne Blasphemie." Verteidiger Bert Stickner meinte als Reaktion umgehend zu den Schöffen: "Bitte lassen Sie sich von der schwarzen Magie des Staatsanwaltes nicht beeinflussen."

Der Tiroler erzählte vor Gericht, dass die Klagenfurterin sich "in den ehemaligen Jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic verliebt" und dessen Herz mittels Magie erobern hätte wollen. Dabei hätte er sie aber nicht unterstützen können. Da er durch seine "Beratungen" starke psychosomatische Beschwerden bekommen hätte, habe er sich aus dem Esoterik-Geschäft weitgehend zurückgezogen und sich auf Modedesign verlegt.

"Verschönerung der Menschen von innen und von außen"

Auch die Mitangeklagte, mit welcher der Innsbrucker eine inzwischen insolvente Esoterik-Firma betrieben hatte, bestritt sämtliche Vorwürfe. Sie habe der Kärntnerin keineswegs Angriffe durch schwarze Magie prophezeit, sondern bloß versucht, bei der Ärztin "positives Denken" zu fördern. Das einzige Ziel ihrer Aktivitäten sei "die Verschönerung der Menschen von innen und von außen", so die gelernte Bürokauffrau.

Angeklagte und Verteidiger gaben sich davon überzeugt, dass "Schwarze Magie" tatsächlich existiere. Der Anwalt berief sich dabei auf die katholische Kirche, was jedoch von der Richterin als "nicht zur Sache gehörend" abgetan wurde. In einer Verhandlungspause fragte der Jurist dann anwesende Journalisten, "ob die Richterin und der Staatsanwalt evangelisch sind". Und weiter: "In Kärnten wäre Kaiser Karl wohl nicht heilig gesprochen worden". (APA)