Seit 1. Jänner 2003 gibt es die so genannte Integrationsvereinbarung für Drittstaatenangehörige in Österreich. Wer nach dem 1. Jänner 1998 eingewandert ist, muss innerhalb von vier Jahren einen verpflichtenden Deutschkurs besuchen oder entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen.

Die Anforderung dafür ist das vom Europarat festgelegte Sprachniveau A1, was die begrenzte Beherrschung grammatikalischer Strukturen, sowie einen "elementaren Vorrat" an lexikalischer Kompetenz beinhaltet.

Die Deutschkurse können in den vom Österreichischen Integrationsfonds zertifizierten Einrichtungen wie Volkshochschulen, Rotes Kreuz oder Wifi-Instituten abgelegt werden. Wer den Kurs innerhalb von 18 Monaten absolviert, bekommt vom Bund 50 Prozent der Kosten ersetzt. Wer zwischen 18 und 24 Monate benötigt, erhält einen Zuschuss von 25 Prozent. Die Kosten betragen im Schnitt 364 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt 182 € pro Person. Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen, in den letzten zwei Jahren besuchten nur 3485 von 14.600 verpflichteten Personen einen solchen Kurs. (DER STANDARD-Printausgabe, 16.2.2005)