Geschlechterpolitik
Rehabilitierung homosexueller Nazi-Opfer
Unrechtsurteile des Nationalsozialismus sollen in Deutschland aufgehoben werden
Berlin - Der deutsche Bundestag prüft die Rehabilitierung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus verfolgter Lesben und Schwuler. SPD und Grüne brachten dazu am Freitag in Berlin einen gemeinsamen Antrag ein, in dem auch eine Entschuldigung des Bundestages für die bis 1969 andauernde strafrechtliche Verfolgung von Lesben und Schwulenauf Grund übernommener Gesetze aus dem Nationalsozialismus verlangt wird. Die Abgeordneten Margot von Renesse (SPD) und Volker Beck (Grüne) forderten die Aufhebung aller im Nationalsozialismus gefällten Urteile gegen Lesben und Schwule.
Beck sprach von 50.000 wegen "widernatürlicher Unzucht" verurteilten Lesben und Schwulen während der Nazi-Zeit und nochmals 50.000 Urteilen in der Bundesrepublik vor 1969. Bis 1969 hatte die BRD in ihrem Strafrecht den Nazi-Paragrafen 175 beibehalten, der Homosexualität unter Strafe stellte. Sofortige Entschädigungszahlungen für Nazi-Opfer wurden nur von der PDS gefordert. Grüne und SPD verlangen hier zunächst einen Bericht.
Deutsche Ausstellung erinnert an homosexuelle Nazi-Opfer
Die bisher größte Ausstellung in Deutschland über die Verfolgung von Lesben und Schwulen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus öffnet am Sonntag in Berlin und Oranienburg. Die Dokumentation wird in zwei unabhängigen Teilen auf dem Gelände des früheren Konzentrationslagers Sachsenhausen und im Schwulen Museum Berlin zu sehen sein. Allein im Lager Oranienburg ermordeten die Nazis zwischen 1939 und 1945 mehr als 60.000 Lesben und Schwule.
"Den schwulen Nazi-Opfern wollen wir ihren Namen wiedergeben, ihr Leben, so weit es möglich ist, darstellen und sie so zumindest symbolisch aus der entmenschlichten Barbarei des Nazi-Terrors befreien", sagte Projektleiter Andreas Sternweiler am Freitag zu der Ausstellung, die bis 30. Juli zu sehen sein soll. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wolle sich benachteiligter Opfergruppen besonders annehmen, sagte der Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen, Günter Morsch.
Er erinnerte daran, dass der von den Nationalsozialisten 1935 verschärfte Strafrechtsparagraph 175 bis 1969 in der früheren Bundesrepublik galt und jede öffentliche Diskussion über das Thema verhinderte. Die etablierte Forschung habe bis in die achtziger Jahre in beiden deutschen Staaten die Gruppe der von den Nazis so bezeichneten "Rosa-Winkel-Häftlinge" vom Gedenken an die NS-Opfer ausgeschlossen. (APA/AP)