Alle Leistungen oder Lieferungen, die vom Unternehmen in Anspruch genommen werden und nicht umsatzsteuerbefreit sind, kommen für den Abzug von Vorsteuer in Frage. Voraussetzung ist, dass sie zu mindestens zehn Prozent dem Unternehmen dienen.
Das bedeutet: Auch Leistungen, die zu 90 Prozent privat in Anspruch genommen werden, können zum Vorsteuerabzug herangezogen werden – aber nur im Ausmaß der zehn Prozent, die dem Betrieb tatsÄchlich zur VerfÜgung stehen.
Zwei Alternativen
Hierbei können UnternehmerInnen zwischen zwei verschiedenen Ermittlungsarten wählen: Entweder berechnen sie die Vorsteuer nur von jenem Anteil, der dem Betrieb dient, oder sie ziehen bei der Umsatzsteueranmeldung die Vorsteuer des gesamten Leistungswerts ab und verbuchen den privaten Anteil als Eigenverbrauch (der in der Folge umsatzsteuerpflichtig ist).
Auch bei der Vorsteuer können anstatt der Einzelangabe aller Aufwendungen (und der Umsatzsteuer, die in ihnen enthalten ist) Pauschalwerte angegeben werden, soweit die Voraussetzungen für die Pauschalierung erfüllt sind. Der abzugsfähige Betrag liegt hier bei 1,8 Prozent des Gesamtumsatzes aus gewerblichen Tätigkeiten ohne Hilfsgeschafte, maximal jedoch bei 3960 Euro pro Jahr.
Zusätzlich abziehen
ZusÄtzlich können noch die tatsächlichen Vorsteuerbeträge für Roh- und Hilfsstoffe, Halbfertigfabrikate und Handelswaren abgezogen werden, weiters sonstige Herstellungsleistungen für Anlagegüter im Ausmaß von mindestens 1100 Euro, sowie Fremdlöhne, die direkt im Zusammenhang mit dem Betriebsgegenstand stehen und Anlagekäufe im Wert von mehr als 1100 Euro.
Entscheidungsfrist
Ob man sich für die Pauschale oder den tatsächlichen Betrag entscheidet, hängt von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens ab. Es ist ratsam, sich mit dieser Entscheidung so lange Zeit zu lassen, bis die Zahlen des abgelaufenen Geschaftsjahres vorliegen, um die Vorteilhaftigkeit der Pauschalierung einschatzen zu können. UnternehmerInnen haben bis spatestens zur Rechtskraft des Umsatzsteuer-Bescheids Zeit, um sich (in schriftlicher Form) für die Pauschalierung auszusprechen. (mas)