In fünf aufeinander folgenden Jahren darf diese Grenze jedoch einmal um maximal 15 Prozent überschritten werden. Mit anderen Worten: Wer vier Jahre lang maximal 22.000 Euro (inklusive Eigenverbrauch) umsetzte, darf im fünften Jahr 25.300 Euro einnehmen, um umsatzsteuerbefreit zu bleiben.
Verschieben
Die Grenze ist vor allem für den Jahresschluss wichtig: Bestimmte Aktionen des Eigenverbrauchs oder des Absatzes können die Steuerfreiheit retten, wenn sie auf das nächste Geschäftsjahr verschoben werden.
Auf die Umsatzsteuerbefreiung kann freilich verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist ein formloses Schreiben ans Finanzamt, das bis zum Inkrafttreten des Umsatzsteuerbescheids bei der Behörde einlangen muss. Zudem muss in der Steuererklärung darauf hingewiesen werden, dass man sich für die Regelbesteuerung entschieden hat.
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