Zu dieser etwas spröde klingenden Gruppe von Einnahmen zählen alle Entnahmen von Gegenständen oder Ressourcen, die für unternehmensexterne Zwecke verwendet wurden - beispielsweise der Eigenverbrauch. Der Eigenverbrauch muss umsatzversteuert werden, wenn die in ihn eingeflossenen Gegenstände oder Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt haben.
Nicht abzugsfähig
Zum Eigenverbrauch zählen nicht nur Privatentnahmen, sondern auch jene Aufwendungen, die zwar dem Unternehmen dienen, aber nicht voll abzugsfähig sind. Jener Teil des Verbrauchs, der nicht abzugsfähig ist, muss versteuert werden - vorausgesetzt, der Gegenstand hat zum Vorsteuerabzug berechtigt.