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Vorbild Deutschland: Seit 1.1.2005 sind viele deutsche Hochschulen rauchfrei

Foto: APA/dpa/Haid
Eigentlich ist die Rechtslage klar: Seit 1. Jänner 2005 haben Studenten und Angestellte an österreichischen Universitäten ein verbrieftes Recht auf rauchfreie Luft. Mit Jahresbeginn trat die Tabakgesetz-Novelle in Kraft. Inhalt: Ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, daher auch in allen staatlichen Universitäten. Was rechtlich gesehen unproblematisch ist, scheitert aber an vielen Bildungseinrichtungen an der Umsetzung.

Unbeachtete Verbote

In Wien hängen zwar Rauchverbotsschilder, werden aber nur in den seltensten Fällen beachtet. (derStandard.at/Uni berichtete). Die Uni Klagenfurt will sich ab sofort nicht mehr in den Kreis der Raucherparadiese einreihen: Wenn es nach dem Rektorat geht, soll sie eine "extrem rauchfreie Zone" werden.

Unzumutbare Belastung

Besonders die Aula war in den Wintermonaten durch extremen Zigarettenrauch zu einem für Nichtraucher unzumutbaren Ort geworden. Die Rufe nach einem generellen Rauchverbot wurden immer lauter. Dabei folgt Klagenfurt nicht dem rigorosen italienischen Vorbild mit absoluten Verboten: Man bietet den Rauchern weiterhin einen Platz im Haus - das neueröffnete Cafehaus Huditz im Südtrakt des Hauses. Für die rauchenden Studenten bedeutet das eine Umstellung, die wohl einige Tage dauern wird. Der Rektor - selbst Raucher - zeigt sich optimistisch. In seiner Aussendung an alle Mitarbeiter und Studierenden heißt es:

Nicht nur ein Slogan

"Wie es sich für den ordentlichen sozialen Umgang miteinander gehört, folgt die Alpen-Adria-Universität ab sofort nach Ausarbeitung einer brauchbaren Alternative dem, was öffentlichen Gebäuden von Gesetzes wegen und vernunftgemäß auferlegt ist: Sie ist in der Aula, auf den Gängen und an allen anderen gemeinschaftlich genutzten Plätzen absolut rauchfrei zu halten. Ich ersuche alle Raucherinnen und Raucher ganz nachdrücklich, mich zu unterstützen und dafür zu sorgen, daß die "extrem rauchfreie Zone" nicht nur ein Slogan bleibt." (az)