Höllinger: Britische Studienbeihilfen-Regelung hat praktisch keine Auswirkungen auf Österreich - nur kleine Änderungen nötig
Redaktion
Das Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) über die britische
Studienbeihilfen-Regelung hat praktisch keine Auswirkungen auf
Österreich. Wie der Leiter der Hochschulsektion im
Bildungsministerium, Sigurd Höllinger, auf Anfrage der APA erklärte,
gelte durch den Spruch zwar künftig das Prinzip des Gastlandes. Es
seien aber ausdrücklich "Ausnahmeregelungen durch nationale Gesetze
möglich". Dafür seien leichte "EU-rechtsverträgliche Adaptierungen"
im Studienförderungsgesetz notwendig, für die aber in dem EuGH-Urteil
eine Übergangsfrist eingeräumt wurde. Das heißt, dass auch künftig die österreichischen Stipendientöpfe
nicht durch in Österreich studierende EU-Bürger angezapft werden
können. Derzeit haben laut Höllinger nur studierende Kinder von
EU-Bürgern, die in Österreich beruflich tätig sind, Anspruch auf
Studienbeihilfe - bei gleichen Voraussetzungen wie Österreicher.
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