Geschlechterpolitik
Witwenpension soll bis auf null gekürzt werden
Expertenvorschlag: Drei Prozent Abschlag für Frühpensionen
Wien - "Wir machen nicht Politik, wir beraten die Politik." - Das wollte Theodor Tomandl, der Leiter der von der Regierung
eingesetzten Pensionsreformkommission, dem Bericht der Experten voranstellen. Auch deshalb haben die Arbeits- und
Sozialrechtler teils verschiedene Alternativen vorgeschlagen. Für das Budget würden die Vorschläge Einsparungen
zwischen 11,5 und 13,9 Milliarden Schilling bedeuten.
Die Kommission unterstützt die von der Regierung vorgesehene schrittweise Hinaufsetzung des Frühpensionsalters um
18 Monate (derzeit Frauen 55 Jahre, Männer 60 Jahre). Sie gibt aber zu bedenken, dass viele in die vorzeitige
Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ausweichen können (Frauen 55 Jahre, Männer 57 Jahre).
Gehen doch heute ein Drittel der Menschen vorzeitig aus Gesundheitsgründen in Pension. Wolfgang Mazal, Leiter der
Untergruppe, fügte hinzu, dass der europäische Gerichtshof das unterschiedliche Alter (55 und 57 Jahre) aufheben könnte.
Und das zu vermeiden, schlägt die Kommission die Alternative vor:
Die Sonderregelung der Frühpension wegen verminderter Arbeitsfähigkeit soll ab dem 1. 1. 2001 gestrichen werden. Jene
Menschen, die aber tatsächlich aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten können, sollen ab 1.1.2001 in die vorzeitige
Alterspension wegen Arbeitslosigkeit übergeführt werden.
In einem zweiten Schritt sollte dann ab 1. Oktober 2001 das Pensionsalter für alle Frühpensionisten um eineinhalb Jahre
angehoben werden. Die Kommission spricht sich dafür aus, diese Anhebung, die laut Regierungsplan schon ab dem
heurigen Oktober vorgesehen wäre, um ein Jahr hinauszuschieben. Und führt als Begründung das Verfassungsrecht und
den Vertrauensschutz an.
Mit der Anhebung des Frühpensionsalters sollen Abschläge für Frühpensionisten eingeführt werden. Im
Koalitionsabkommen ist eine progressive Anhebung des Abschlags vorgesehen. Die Pensionskommission schlägt als
Alternative einen einheitlichen Abschlag von drei Prozentpunkten vor.
Eine "teils starke Überversorgung" sieht die Kommission bei Witwer- und Witwenpensionen. Derzeit werden den
Hinterbliebenen zwischen 40 und 60 Prozent der Pension des Verstorbenen ausbezahlt. Künftig soll diese Pension zuerst
auf 20 und dann bis auf Null Prozent gekürzt werden, wenn der oder die Hinterbliebene eine entsprechend hohe eigene
Pension bezieht. Die Kommission schlägt vor, ab 2001 auf 20 und ab 2004 auf bis auf Null Prozent zu kürzen.
Bei der jährlichen Pensionsanpassung soll auch eine Erhöhung unter der Inflationsrate möglich sein. Tomandl: "Auch
Ältere müssen ihr Schärflein beitragen."
GPA-Chef Hans Sallmutter verließ die Sitzung der Reformkommission, ohne einen Kommentar abgeben zu wollen: "Jede
erste Reaktion würde zu schroff ausfallen." (eli)