Wien - "Wir machen nicht Politik, wir beraten die Politik." - Das wollte Theodor Tomandl, der Leiter der von der Regierung eingesetzten Pensionsreformkommission, dem Bericht der Experten voranstellen. Auch deshalb haben die Arbeits- und Sozialrechtler teils verschiedene Alternativen vorgeschlagen. Für das Budget würden die Vorschläge Einsparungen zwischen 11,5 und 13,9 Milliarden Schilling bedeuten. Die Kommission unterstützt die von der Regierung vorgesehene schrittweise Hinaufsetzung des Frühpensionsalters um 18 Monate (derzeit Frauen 55 Jahre, Männer 60 Jahre). Sie gibt aber zu bedenken, dass viele in die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ausweichen können (Frauen 55 Jahre, Männer 57 Jahre). Gehen doch heute ein Drittel der Menschen vorzeitig aus Gesundheitsgründen in Pension. Wolfgang Mazal, Leiter der Untergruppe, fügte hinzu, dass der europäische Gerichtshof das unterschiedliche Alter (55 und 57 Jahre) aufheben könnte. Und das zu vermeiden, schlägt die Kommission die Alternative vor: Die Sonderregelung der Frühpension wegen verminderter Arbeitsfähigkeit soll ab dem 1. 1. 2001 gestrichen werden. Jene Menschen, die aber tatsächlich aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten können, sollen ab 1.1.2001 in die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit übergeführt werden. In einem zweiten Schritt sollte dann ab 1. Oktober 2001 das Pensionsalter für alle Frühpensionisten um eineinhalb Jahre angehoben werden. Die Kommission spricht sich dafür aus, diese Anhebung, die laut Regierungsplan schon ab dem heurigen Oktober vorgesehen wäre, um ein Jahr hinauszuschieben. Und führt als Begründung das Verfassungsrecht und den Vertrauensschutz an. Mit der Anhebung des Frühpensionsalters sollen Abschläge für Frühpensionisten eingeführt werden. Im Koalitionsabkommen ist eine progressive Anhebung des Abschlags vorgesehen. Die Pensionskommission schlägt als Alternative einen einheitlichen Abschlag von drei Prozentpunkten vor. Eine "teils starke Überversorgung" sieht die Kommission bei Witwer- und Witwenpensionen. Derzeit werden den Hinterbliebenen zwischen 40 und 60 Prozent der Pension des Verstorbenen ausbezahlt. Künftig soll diese Pension zuerst auf 20 und dann bis auf Null Prozent gekürzt werden, wenn der oder die Hinterbliebene eine entsprechend hohe eigene Pension bezieht. Die Kommission schlägt vor, ab 2001 auf 20 und ab 2004 auf bis auf Null Prozent zu kürzen. Bei der jährlichen Pensionsanpassung soll auch eine Erhöhung unter der Inflationsrate möglich sein. Tomandl: "Auch Ältere müssen ihr Schärflein beitragen." GPA-Chef Hans Sallmutter verließ die Sitzung der Reformkommission, ohne einen Kommentar abgeben zu wollen: "Jede erste Reaktion würde zu schroff ausfallen." (eli)