Die Österreichische Auflagenkontrolle (ÖAK) hat ihre Richtlinien für die Bewertung von Abonnementverkäufen präzisiert. Der entsprechende Beschluss im ÖAK-Vorstand erfolgte Dienstag Nachmittag einstimmig. Die neuen Richtlinien gelten ab 1. Juli dieses Jahres, teilte die ÖAK am Mittwoch in einer Aussendung mit. Im Detail sehen die Richtlinien die Zurechnung zu drei Kategorien vor: zu den "Abonnierten Exemplaren", zum "Spezialverkauf" und zur "Sonstigen entgeltlichen Verbreitung". Entscheidend für die Zuordnung ist der Wert der Zugaben - also von Werbegeschenken für Neuabonnenten, die von Handys bis TV-Geräten reichen - im Vergleich zu den tatsächlichen Abonnementpreisen. Beträgt der Erlös zumindest 30 Prozent des Vollabo-Preises, erfolgt die Zuordnung zum "Spezialverkauf", liegt dieser unter 30 Prozent, wird das Abo als "Sonstige entgeltliche Verbreitung" gewertet. "Damit ist die ÖAK noch härter geworden. Die Frage, ob ein neuer Abonnent nun die Zeitung bzw. das Magazin oder vielleicht doch nur die Zugabe kauft, kann sich nun jeder Nutzer der ÖAK selber beantworten", heißt es in der Aussendung. ÖAK-Geschäftsführer Walter Schaffelhofer erklärte auf Anfrage der APA, die Reform sei unter dem Gesichtspunkt durchgeführt worden, jene Medien, die ausgeschieden ("Krone" und "Kurier") bzw. Abseits gestanden sind ("Standard" und "News"), wieder "herein zu bekommen". "Krone" und "Kurier" werden laut Schaffelhofer ab Mitte des Jahres wieder ihre Auflagenzahlen melden, der "Standard" bereits ab dem zweiten Quartal dieses Jahres. Schaffelhofer hofft, dass auch "News" - der Verlag ist derzeit im ÖAK-Vorstand nicht vertreten - die neuen Richtlinien akzeptieren wird. Die Mitgliedschaft von "News" in der ÖAK ist bis zum dritten Quartal sistiert. (APA)