Wien - Maria Schaumayer, die Regierungsbeauftragte für die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, plant - anders als bei der deutschen Lösung - drei Kategorien von Anspruchsberechtigten. Neben "Sklavenarbeitern" und Industriearbeitern sollen Landarbeiter gesondert berücksichtigt werden. Diese "humanitäre Geste" soll betragsmäßig unter der für Industriearbeiter liegen, so Schaumayer. Als Ziel bleibt, noch heuer die ersten Auszahlungen tätigen zu können. Bei der Höhe der Entschädigungen will sich Schaumayer an der deutschen Lösung "orientieren" "Sklavenarbeiter", ehemalige KZ-Häftlinge, sollen 15.000 DM (rund 105.000 Schilling) erhalten, sonstige in der Industrie Beschäftigte 5.000 DM (rund 35.000 S). Der angestrebten "eigenständigen österreichischen Lösung" stünde diese Orientierung nicht entgegen, so Schaumayer: "Ich glaube, da hat die Fairness Überhand gegenüber der Eigenständigkeit." Alle Betroffenen hätten "überdurchschnittliches Leid" erfahren. Deshalb solle kein "Zufallsfaktor" - der Ort des Einsatzes - die Höhe der Entschädigung beeinflussen. Die dritte Kategorie, die in der Landwirtschaft Eingesetzten, soll nach den Vorstellungen Schaumayers betragsmäßig unter den anderen Bereichen liegen. Sie begründete diese Überlegungen damit, dass im ländlichen Raum die Lebensbedingungen besser gewesen seien. So hätten die zur Arbeit in der Industrie Gezwungenen ständig auch mit der Bedrohung durch Bomben leben müssen. Dazu komme die meist bessere Verpflegung in der Landwirtschaft, außerdem sei "üblicherweise der Grad der Freiheitsberaubung geringer" gewesen. Zur voraussichtlichen Zahl der Anspruchsberechtigten konnte Schaumayer noch keine konkreten Angaben machen. Sie habe die Opferverbände gebeten, ihre Karteien zu durchforsten. Die von der Historikerkommission genannten 240.000 seien jedenfalls zu hoch gegriffen, zuletzt war wiederholt von einer Dimension von 150.000 die Rede. Es würde sie aber "nicht wundern", wenn der Anteil der Landarbeiter bis zu 40 Prozent ausmachen würde. Nicht von der österreichischen Lösung erfasst sein sollen KZ-Häftlinge "Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass alle Konzentrationslager, auch die, die auf heutigem österreichischen Gebiet ihren Standort hatten, durch die deutsche Regelung abgedeckt werden. Die deutsche Seite verhandelt schon seit einem Jahr und konnte damals noch nicht absehen, dass Österreich das Problem aufgreifen wird, weil ja eher Zurückhaltung geübt wurde in der Vergangenheit beim Aufgreifen heißer Themen." Schaumayer betont, dass sie diese Regelung für richtig hält: "Hätte es eine Republik Österreich gegeben zwischen '38 und '45, hätte es erstens keinen Krieg gegeben und zweitens ganz sicher kein Konzentrationslager mit diesen Bedingungen." Laut Schaumayer beträgt der Anteil dieser Gruppe an den nach Österreich Deportierten rund zehn Prozent. In die Kategorie "Sklavenarbeiter" werden aber jene ungarischen Juden fallen, die in KZ-ähnlichen Lagern in Strasshof und in Laxenburg bei Wien interniert waren und dann zum Bau des "Südost-Walls" im Burgenland eingesetzt waren. Parallel zur deutschen Regelung werde es auch in Österreich einen Stichtag für Ansprüche von Erben geben. Wenn ein Anspruchsberechtigter nach diesem Tag verstirbt, soll sein Anspruch dennoch nicht verfallen. Mit welchem Datum dieser Zeitpunkt festgelegt werden soll, wollte die Regierungsbeauftragte nicht sagen. Am 15. Mai erwartet die österreichische Regierungsbeauftragte zur Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter, Maria Schaumayer, den US-Unterhändler Stuart Eizenstat in Wien. Dieser Termin sei aber noch nicht bestätigt. Schaumayer plant zu diesem Termin eine Verhandlungsrunde mit Vertretern der Regierungen der Herkunftsländer der früheren Zwangsarbeiter, der jeweiligen Opferverbände, der Wirtschaft und mit Historikern. Anwälte sollen an diesem Tisch nicht vertreten sein.(APA)