Die Betreiber von Glücksspielautomaten dürfen sich über einen weiteren juristischen Etappensieg freuen. Das heimische Glücksspielmonopol sei EU-rechtswidrig, entschied das Landesverwaltungsgericht (LVWG) Oberösterreich in einem aktuellen Urteil, das dem STANDARD vorliegt. 

Vier Betreiber, deren Automaten in den vergangenen Jahren wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Glücksspielgesetz von der Finanzpolizei beschlagnahmt worden waren, hatten geklagt. Laut Gesetz darf das so genannte kleine Glücksspiel (Einsatz maximal 10 Euro, Höchstgewinn maximal 10.000 Euro) nur mit Landeskonzessionen betrieben werden. Pro Bundesland werden maximal drei Lizenzen vergeben.

EU-Gericht bereits eingeschaltet

Ob diese Beschränkungen zulässig sind, wurde vom Landesverwaltungsgericht (früher Unabhängiger Verwaltungssenat, Anm.) schon mehrfach bezweifelt. Mit dem Begehren, das oberösterreichische Landesglücksspielgesetz zu kippen, blitzte man im Vorjahr aber beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ab.

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Vier Automatenbetreiber in Oberösterreich haben gewonnen: Sie bekommen ihre Geräte zurück.
Foto: Reuters/TYRONE SIU

Nun geht es um das Bundesgesetz, das die Basis für die Landesgesetze ist. Mit dem aktuellen Verfahren wurde zuletzt auch bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst. Er entschied sinngemäß – wie schon in anderen Fällen: Glücksspielmonopole sind nur dann zulässig, wenn sie das Ziel des Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung verfolgen.

Massive Zweifel

Prüfen müssen das im Einzelfall aber die nationalen Gerichte. Und der LVWG zweifelt massiv an diesen hehren Zielen. Bisher habe noch keine Behörde in Österreich einen Beleg erbracht, dass Kriminalität oder Spielsucht im Zusammenhang mit Glücksspiel "tatsächlich ein erhebliches Problem” darstellen. Und selbst wenn das der Fall wäre, sei nicht klar, warum solche Probleme nur mit einem Monopolsystem zu bekämpfen seien, schreiben die Richter.

Was besonders brisant ist: Der Regierung fällt dabei eine vor kurzem beschlossene Gesetzesnovelle auf den Kopf. Haftstrafen sind bei Verstößen gegen das Glücksspielgesetz seit einigen Monaten generell nicht mehr vorgesehen. Es gibt nur mehr die Möglichkeit von Geldstrafen. Das spreche “deutlich gegen die Annahme, dass das illegale Glücksspiel ein maßgebliches Kriminalitätsproblem darstellt”, heißt es im Urteil.

Einnahmenmaximierung

Eindeutig ist für die Richter auch, dass es dem Staat hauptsächlich um die Einnahmenmaximierung gehe. Auch hier hält das LVWG der Regierung die eigenen Worte vor. Als die Möglichkeit von Landeskonzessionen geschaffen wurde, schrieb das Finanzministerium in den Erläuterungen zum Gesetz, dass nach der Reform mit höheren Steuereinnahmen zu rechnen sei.

In Summe wird das Glücksspielgesetz daher als “unverhältnismäßig” und “unionsrechtswidrig” bezeichnet. Die vier Betreiber bekommen nun ihre Automaten zurück und müssen auch die verhängten Geldstrafen nicht bezahlen.

Das letzte Wort ist allerdings auch in diesem Fall noch nicht gesprochen. Die Finanz kann noch den Verfassungs- oder den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Sollten allerdings die Höchstgerichte das Gesetz endgültig kippen, müsste das kleine Glücksspiel grundsätzlich neu geregelt werden. Zuletzt hatte es ja wieder Diskussionen gegeben, ob man in der Bundeshauptstadt Wien wieder vom Verbot abgehen solle. (Günther Oswald, derStandard.at, 19.5.2014)