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Bei der Einführung der eingetragenen Partnerschaft 2010 demonstrierten zwei Frauen eine symbolische Heirat - als Protest gegen die Sonderregelungen.

Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Wien - Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Österreich nicht heiraten. Seit 1. Jänner 2010 dürfen sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Der Unterschied zeigt sich in – zum Teil schwer diskriminierenden – rechtlichen Regelungen. Zu den gravierendsten gehören das Verbot der Adoption und der medizinisch gestützten Fortpflanzung. In insgesamt 40 Punkten sei die eingetragene Partnerschaft anders geregelt als die Ehe, erklärte kürzlich Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) – der Standard berichtete. Justizminister Wolfgang Brandstetter kündigte vergangene Woche in einer Ausschusssitzung des Nationalrats an, die Rechtsordnung auf Diskriminierungen von eingetragenen Partnerschaften durchforsten zu wollen.

Symbolische Benachteiligungen

Menschen, die in eingetragener Partnerschaft leben, sehen sich aber auch mit symbolischen Benachteiligungen konfrontiert. Sie dürfen beispielsweise keinen Familiennamen tragen, sondern einen Nachnamen. Stehen diese beiden Begriffe auf amtlichen Formularen in getrennten Feldern, müssen sich schwule oder lesbische Partner beim Ausfüllen zwangsläufig outen.

Getrennte Kästchen zum Ankreuzen gibt es auch für den Personenstand: "verheiratet" oder "eingetragene Partnerschaft". Da Letztere nur homosexuellen Paaren offensteht, muss auch hier die sexuelle Orientierung zwangsläufig preisgegeben werden. Das ist beispielsweise beim Ausfüllen einer Arbeitslosenmeldung im Arbeitsmarktservice (AMS) oder beim Anmelden des Wohnsitzes im Magistrat der Fall. Auf dem Meldezettel wird zudem zwischen "Ehe aufgehoben" und "eingetragene Partnerschaft aufgelöst" sowie zwischen "verwitwet" und "hinterbliebener eingetragener Partner" unterschieden.

Neos sehen Eingriff in Privatsphäre

In einer parlamentarischen Anfrage will die Neos-Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger nun von Sozialminister Rudolf Hundsdorfer (SPÖ) wissen, wie diese Unterscheidung in Formularen des AMS begründet wird. "Dies ist unserer Ansicht nach eine unnotwendige  und ungerechtfertigte Verletzung der Privatsphäre", heißt es in der Anfrage. Eine Diskriminierung sei möglicherweise nicht nur auf rechtlicher Ebene gegeben, sondern auch auf Verwaltungsebene. "Was macht die Behörde mit dieser Information?", fragt Meinl-Reisinger im Gespräch mit dem STANDARD. Heutzutage sei man auch nicht mehr gezwungen, sein Religionsbekenntnis anzugeben. Solche Informationen gingen die Behörden nichts an. In der Anfrage will die Abgeordnete außerdem Auskunft darüber, ob das Arbeits- und Sozialministerium der Ansicht ist, dass die "Offenlegung der sexuellen Orientierung für die Wahrnehmung der Verwaltungstätigkeit" notwendig sei.

Für Rechtsanwalt Wolfgang Rainer, Berater im Rechtskomitee Lambda, ist die Sache "politisch bedenklich". In anderen sozialrechtlichen Fällen könne die Information relevant sein. Für die Leistungen des AMS mache es aber keinen Unterschied, ob jemand verheiratet oder verpartnert sei.

Bindestrichverbot aufgehoben

Im AMS sei man sich der "Sensibilität des Themas durchaus bewusst", sagt eine Sprecherin auf Anfrage des STANDARD. AMS-Betreuer müssten aber laut gesetzlicher Vorgabe die exakte Identität des Ehe- oder eingetragenen Partners von Arbeitssuchenden aufnehmen. Spätestens beim Antrag auf Notstandshilfe werde "ohnedies offensichtlich", ob es sich um eine gleichgeschlechtliche Beziehung handle. Daher würde es keinen Unterschied machen, ob die Begriffe "verheiratet" und "eingetragene Partnerschaft" im Formular auf ein Kästchen zusammengelegt wären.

Ein Zwangsouting bewirkte übrigens auch das ursprünglich geltende Bindestrichverbot: Nahmen verpartnerte Homosexuelle einen Doppelnamen an, durften sie keinen Bindestrich zwischen den beiden Namen führen. Das besagte die Novelle des Namensänderungsgesetzes, die zusammen mit dem Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz in Kraft trat. Diese Regelung wurde im Jahr 2011 nach Klagen Betroffener vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. (Christa Minkin, derStandard.at, 22.5.2014)