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Martha Heizer zeigt sich über Exkommunikation "schockiert"

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Schwere Vergehen gegen das Kirchenrecht werden dem Vatikan gemeldet.

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Innsbruck - Die pensionierte Tiroler Religionspädagogin und "Wir sind Kirche"-Vorsitzende Martha Heizer ist wegen der Abhaltung privater Eucharistiefeiern exkommuniziert worden. Bischof Manfred Scheuer hoffte auf Einsicht der Betroffenen.

Heizer erklärte, sie habe die Strafe erwartet. Sie zeigte sich jedoch in einer Stellungnahme auch "schockiert". Durch den "Versuch, unerlaubt Eucharistie zu feiern", würden sie und ihr Mann unter die "drei schweren Vergehen" fallen, die sofort dem Vatikan gemeldet werden müssen. Dazu gehörten auch die Verletzung des Beichtgeheimnisses und der sexuelle Missbrauch.

"Mit unterschiedlichem Maß gemessen"

"Es entsetzt uns ungemein, dass wir uns in der gleichen Kategorie wie priesterliche Missbrauchstäter wiederfinden", kritisierte sie. Besonders erbitternd sei es für sie, dass sie von keinem einzigen Missbrauchstäter wisse, der exkommuniziert worden wäre. "Es wird also mit unterschiedlichem Maß gemessen", meinte Heizer.

Der Fall hatte im Jahr 2011 für Aufsehen gesorgt. Heizer hatte öffentlich gemacht, dass sie mit einer Gruppe von fünf anderen Gläubigen private Eucharistiefeiern veranstalte.

Bischof: Niederlage für Kirche

Scheuer betonte, das Ehepaar Heizer habe eine Situation geschaffen, in der er als Bischof rechtliche Schritte einleiten habe müssen. "Ich empfinde es als Niederlage, dass es uns nicht gelungen ist, das Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation ist kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche", meinte Scheuer in einer schriftlichen Stellungnahme.

Heizer, die das Dekret nicht in Empfang nahm, sondern zurückwies, könne nun innerhalb von zehn Tagen beim Bischof von Innsbruck die Rücknahme oder die inhaltliche Änderung des Dekrets mit aufschiebender Wirkung beantragen.

"Selbst-Exkommunikation"

Der Sprecher der Diözese Innsbruck, Michael Gstaltmeyr, betonte, dass man kirchenrechtlich nicht von einer Exkommunikation seitens des Vatikans sprechen könne. Es sei eine "Selbst-Exkommunikation" festgestellt worden. Entschieden habe letztlich nicht die vatikanische Glaubenskongregation, sondern das Diözesangericht der Diözese Innsbruck. Von dieser stamme auch das Dekret. Von der Glaubenskongregation seien die Voruntersuchungen in der Causa geführt worden.

Unterstützung von Schönborn

Der Wiener Erzbischof Christoph Schönborn hat dem Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer den Rücken gestärkt: Es handle sich um einen Sonderweg, der "weit außerhalb unseres Glaubens liegt", hielt er in einem Stellungnahme laut Kathpress fest. Scheuer habe wirklich alles versucht.

"Wenn jemand in einem für unsere Kirche so zentralen Punkt wie der Eucharistie einen Sonderweg geht und propagiert, der weit außerhalb unseres Glaubens liegt, ist das ein schwerwiegender Schritt hinaus aus der Gemeinschaft der Kirchen", so Schönborns.

Papst nicht informiert

Papst Franziskus war laut Kathpress nicht persönlich über das Kommunikationsverfahren informiert, die Feststellung der Exkommunikation falle in die Zuständigkeit des Diözesanbischofs, hieß es im Vatikan. Da es sich um ein Delikt gegen die Eucharistie handle, habe der Bischof gemäß geltendem Kirchenrecht im Anschluss an eine interne Voruntersuchung die Römische Glaubenskongregation informiert, erläuterte Kathpress. Diese habe dann festgestellt, dass es sich um einen Fall handle, der gemäß Canon 1379 des Kirchengesetzbuches CIC zur Tatstrafe der Exkommunikation führe. Die Exkommunikation wiederum habe der Bischof dann in der Diözese festgestellt und bekannt gegeben. (APA, 22.5.2014)