Wien - Die Exkommunikation ist der einstweilige Ausschluss eines Gläubigen aus der katholischen Kirche. Er darf keine kirchlichen Ämter ausüben und auch keine Sakramente empfangen. Gründe für eine Exkommunikation sind etwa der Bruch des Beichtgeheimnisses oder die Vornahme von Abtreibungen. Im Fall der "Wir sind Kirche"-Vorsitzenden Martha Heizer waren Messfeiern ohne Priester im privaten Kreis Auslöser.

Ein Exkommunizierter ist zwar nicht aus der Kirche ausgeschlossen, weil die Taufe nicht zurückgenommen werden kann, er verliert aber sämtliche kirchlichen Rechte wie das zur Übernahme von kirchlichen Ämtern, zur Teilnahme an den Sakramenten und das Recht auf kirchliche Bestattung. Nur das Anhören der Verkündigung im Gottesdienst ist erlaubt.

Die Exkommunikation, auch Kirchenbann genannt, tritt nach dem Vergehen automatisch ein. In schweren Fällen wird sie vom Papst oder Bischof öffentlich ausgesprochen. Aufgehoben werden kann sie durch die Vergebung in der Beichte oder durch Widerruf vor Zeugen. Daran ist zu erkennen, dass die Exkommunikation in erster Linie eine Strafe zur Besserung und keine endgültige Trennung sein soll. (APA, 22.05.2014)