Wien - Für den Fall, dass der frühere Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann im Juni im arbeitsgerichtlichen Prozess um seine Entlassung Recht bekommt, hat nun das Burgtheater Klage eingereicht. Susanne Pichler, Sprecherin des Wiener Arbeits- und Sozialgerichts, bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Presse".

Demnach hat die Burgtheater GmbH am 14. Mai für den Fall juristische Schritte eingeleitet, dass das Gericht Hartmanns Entlassung infolge der Finanzaffäre für rechtsunwirksam erklärt und er Anspruch auf rund zwei Millionen Euro erhält, die sich aus der Kündigungsentschädigung, offenen Gagen und Zahlungen aus dem bis Ende August 2019 abgeschlossenen Vertrag zusammensetzen.

Ex-Ministerin Schmied als Zeugin geladen

In ihrer Klage ficht die Burgtheater GmbH die Anfang 2012 von der damaligen Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) durchgeführte Verlängerung des bis August 2014 laufenden Vertrages nun "wegen Irrtums und Arglist" an. Hätte man damals schon von den Vorfällen an der Burg gewusst, so die Begründung, wäre diese Verlängerung nicht erfolgt.

Als Prozesstermin ist laut Gericht der 27. Juni anberaumt. Als Zeugen sind sowohl Schmied als auch Bundestheater-Holding-Chef Georg Springer, dessen Stellvertreter Othmar Stoss und Sektionschef Michael Franz geladen. Für den von Hartmanns Anwälten wegen "unberechtigter" und "unwirksamer" Entlassung angestrebten Prozess gibt es indes noch keinen konkreten Termin.

Hartmanns Anwältin Katharina Körber-Risak bezeichnete die juristischen Schritte des Burgtheaters in der "Presse" als "juristischen Blödsinn". Man wolle vielleicht "Zeit retten, um nicht zu hören, was wir in einigen Wochen zu sagen haben". (APA, 22.5.2014)