Wien – Gleich vier Minister und einen Bundeskanzler bringt der Angeklagte Gerhard B. ins Spiel, als er sich vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Stephanie Öner gegen den Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betruges verteidigt.

Ex-Wirtschaftsminister Johannes Ditz habe ihn als "Jungunternehmerwettbewerbssieger" ausgezeichnet, Ex-Wirtschaftsminister Andreas Staribacher sei der Wirtschaftsprüfer seiner unter der Marke "Friedrich Müller" bekannten Unternehmensgruppe gewesen.

Brandstetter, Böhmdorfer, Kohl

Dieter Böhmdorfer und Wolfgang Brandstetter wiederum, früherer und aktueller Justizminister, hätten für ihn Gutachten erstellt, und auch der Anwalt von Altkanzler Helmut Kohl sei für ihn tätig.

Aus all dem schließt der 47-Jährige, dass die Vorwürfe von Staatsanwalt Marcus Böhm, er habe mit den weltweit versendeten "Sie-haben-gewonnen-Briefen" die Menschen betrogen, absurd seien. Die Vorwürfe sind in der Tat heftig. Eine Million Menschen soll B. in seiner gesamten Laufbahn um 50 Millionen Euro geschädigt haben.

Angeklagt sind nur zwei Monate im Jahr 2008, alleine da seien es über 760.000 Euro Schaden gewesen.

Gewinnbestätigung und Eil-Verständigung

Der angebliche Trick: Er habe reißerisch aufgemachte Briefe mit Worten wie: "Eil-Verständigung", "ausdrückliche und unwiderrufliche Gewinnbestätigung" oder "Ladung zur Anhörung" verschickt. In den Schreiben sei ein Bargeldgewinn bestätigt worden. Die Empfänger: Vorwiegend ältere Menschen, nur vier Prozent waren unter 60 Jahre alt.

Stilistisch schwankten die Briefe gelegentlich zwischen Mitleidsmasche und der Produktion eines schlechten Gewissens. So wurde etwa betont, der Geldbote habe extra seinen Urlaub abbrechen müssen. In einem anderen ging es um einen Zahnarzttermin, komplett mit dem Bild eines sich die Backe haltenden Mannes.

Um den Gewinn zu reklamieren, gab es drei Möglichkeiten: Entweder eine Mehrwertnummer anzurufen oder 50 Euro zu überweisen. Oder, laut Böhm im Kleingedruckten versteckt, eine Postkarte zu schicken.

Problem langsame Post

Für Böhm ist klar, dass die meisten Menschen eine der ersten beiden Varianten wählen würden. Manchmal stand nämlich auch etwas von einer 48-Stunden-Frist in den Briefen, "und in zwei Tagen habe ich nicht die Zeit, dass eine Postkarte rechtzeitig ankommt, so wie die Post heute arbeitet", sagt er.

Nur: Selbst dann wartete man auf den Geldregen – denn die Ziehung fand immer erst nachher statt. Lediglich 45.000 Euro seien an drei Gewinner ausbezahlt worden.

Behauptungen, die Verteidiger Jürgen Mertens und der Angeklagte entschieden zurückweisen. "Es wird keinen einzigen Getäuschten geben, der hier sitzt", sagt Mertens und will 2200 Zeugen laden lassen, die die besten Erfahrungen mit seinem Mandanten gemacht haben.

Noch nie verurteilt

Denn: Das Gewinnspiel sei kostenlos gewesen, aus den Schreiben klar ersichtlich, dass die Ziehung erst später stattfinde. B. sei deshalb auch noch nie strafrechtlich verurteilt worden.

Der seit 15 Monaten in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte beteuert wortreich und in bester Marktstandlermanier, nur das Beste für die Kunden zu wollen. Es seien simple, übliche Direkt-Marketing-Aktionen gewesen, mit dem man treue Kunden belohnen wollte.

Für die 50 Euro wurde ihnen ein etwaiger Gewinn a) früher ausgezahlt und b) konnten sie eine 500 Euro teure Reise antreten. Wollten sie das nicht, bekamen sie das Geld retour. Warum ihn 60 Menschen angezeigt haben "ist mir noch heute ein Rätsel".

Rückenwunder mit Jadesteinen

Im Laufe des Verfahrens muss B. allerdings eingestehen, dass es doch nicht nur Bestandskunden seines Versandhandels, der beispielsweise das "Rückenwunder mit Jadesteinen" feilbot, gewesen sind. "Natürlich wollten wir auch Neukunden motivieren."

Ebenso aus altruistischen Motiven: "Der Versandhandel ist die humanste Art der Bestellung." Der Kunde könne sich in Ruhe informieren und es habe ja auch eine Geld-zurück-Garantie gegeben.

Dass er seine Gewinnspiele in Österreich 2004 eingestellt habe, habe nichts mit einer etwaigen Illegalität zu tun, sondern mit der "massiven Pressekampagne gegen uns. Das wollte ich meinen Kindern nicht antun".

Dubioses abgehörtes Telefonat

Warum er in einem angehörten Telefonat mit einem Partner sagte: "Alles, was legal ist und kein Gewinnspiel dementsprechend, können wir uns anschauen", fragt Öner. Das bedeute nicht, dass die Spiele illegal seien, hört sie.

Gleichzeitig gesteht er aber interessanterweise auch ein, man habe am 7. August 2012 eine Erklärung abgegeben, keine Gewinnspiele mehr zu machen.

Im Umfeld von Justizminister Brandstetter wird dementiert, dass der die Briefe selbst beurteilt habe. Er habe nur bestätigt, dass die Gesetzeslage in Deutschland und Österreich ident sei.

Am Dienstag wird fortgesetzt. (Michael Möseneder, derStandard.at, 26.05.2014)