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Wer beim Email-Durchsehen Werbung in Autoreply-Mails entdeckt, hat einen Grund zum Klagen

Foto: AP/Penner

Rund 150 Euro muss eine deutsche Versicherung an einen Kunden zahlen, der sich über unerwünschte Werbung in einer automatischen E-Mail-Antwort beschwert hatte. Beseitigt das Unternehmen die Werbeeinblendung nicht, droht eine erneute Geldstrafe, die diesmal mit 250.000 Euro deutlich höher ausfällt.

Kafkaesk

Ausgelöst hatte den Prozess ein ehemaliger Kunde: Als er seinen Vertrag kündigte, schickte ihm seine Versicherung eine automatisch generierte Antwort, bei der unter der Überschrift "Übrigens“ eine Werbeeinblendung für andere Produkte der Versicherung enthalten war.

Er beschwerte sich beim Datenschutzbeauftragten des Konzerns, es folgte abermals eine Autoreply mit Werbung – sogar bei der dann abgesandten Mahnung seines Anwalts passierte dasselbe.

Gefängnisstrafe für Vorstand droht

Das sei unzulässig, urteilte jetzt das Amtsgericht Stuttgart: Dass der Kunde die Versicherung selbst angeschrieben habe, berechtige diese nicht zur Werbung, so die Richter laut Süddeutscher Zeitung. Wird die Geschäftspolitik nicht geändert, könnte das sogar zu einem Gefängnisaufenthalt für Vorstandsmitglieder der Bank führen. (fsc, derStandard.at, 27.5.2014)