Effizienter Umgang mit Energie, ob bei Strom, im Verkehr oder beim Heizen zu Hause, ist ein Gebot der Stunde.

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Nur dadurch lassen sich die in der EU vereinbarten Ziele von 20 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien bis 2020 ...

ap/sarbach

... samt Reduktion des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes um 20 Prozent nachhaltig erreichen.

ap/probst

Wien - Das Energieeffizienzgesetz erweist sich in Österreich als besonders schwere Geburt, und es ist alles andere als fix, dass sie gelingt. Die Zeit drängt: Laut Vorgaben aus Brüssel muss die am 4. Dezember 2012 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Hebung der Energieeffizienz bis 5. Juni 2014 - sprich: bis Donnerstag - in ein nationales Gesetz gegossen werden.

"Ob das Gesetz kommt oder nicht, ist ziemlich egal", meint Christian Plas, geschäftsführender Gesellschafter der auf Energie- und Umweltberatung spezialisierten Denkstatt. "Die Industrie lehnt sich zurück, sagt, der Kelch ist an uns vorübergegangen, wir müssen nichts tun. Das kann's nicht sein."

Tatsächlich ist in dem neuen Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz eine Reihe von Erleichterungen für klein- und mittelgroße Betriebe vorgesehen, die bisher fehlten, etwa Aufzeichnungs- und Meldepflichten. So sind Unternehmen erst ab 250 Mitarbeitern angehalten, ein Energiemanagementsystem einzuführen oder alle vier Jahre ein Energie-Audit zu machen.

Kleine jährliche Steigerung

Entsprechend positiv fällt die Beurteilung des Gesetzesentwurfs durch die Wirtschaftskammer aus. "Die Kammer hat aber auch alle Hebel in Bewegung gesetzt, die Betriebe möglichst ungeschoren davonkommen zu lassen", weiß ein Insider.

Worum geht es? Wie alle anderen 27 EU-Mitgliedsländer muss auch Österreich einen Beitrag für das "20-20-20"-Ziel leisten. Neben der Senkung des CO2-Ausstoßes um 20 Prozent bis zum Jahr 2020 (Ausgangsjahr ist 1990) und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 Prozent ist das dritte Ziel die Hebung der Energieeffizienz um 20 Prozent.

Österreich soll seinen Bedarf an Endenergie bei 1100 Petajoule (PJ) stabilisieren. Der Energiebedarf müsste um 218 PJ unter dem für 2020 prognostizierten Wert liegen. Wird die Energieeffizienz bei Endkunden um 1,5 Prozent pro Jahr gesteigert, geht sich das aus.

Manche fühlen sich benachteiligt

Die Hauptlast hätten nach derzeitiger Lage die Energieversorger zu tragen. Entsprechend groß ist der Unmut. Sie wehren sich gegen die Verpflichtung, den Energieabsatz an Endkunden um 0,6 Prozent pro Jahr reduzieren zu müssen.

"Lieferanten können ihre Kunden in ihren Aktivitäten und Verhalten nicht direkt beeinflussen und können v. a. nicht zu einem bestimmten Verhalten zwingen", steht in der Stellungnahme von Österreichs Energie zum Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums. Sie ist die Interessenvertretung der Stromwirtschaft.

Mit der Verpflichtung zur jährlichen Maßnahmensetzung inklusive Dokumentation und Nachweis für das Monitoring sei "ein hoher bürokratischer Aufwand für alle Energielieferanten" verbunden. Kritisiert wird auch, dass 40 Prozent der Einsparungen bei Haushalten erfolgen müssten. Unternehmen wie der Verbund, die großteils Industrie und Gewerbe beliefern, seien benachteiligt.

Förderung von KWK

Bei der OMV ist man ratlos. Als Mineralölhändler und Tankstellenbetreiber ist der Konzern ebenfalls verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung des Endenergieverbrauchs zu ergreifen. Andernfalls müssten Strafzahlungen in Kauf genommen werden (je 20 Cent pro nicht eingesparte kWh). "Wir setzen uns intensiv damit auseinander, möchten aber noch nicht Stellung nehmen", sagte Unternehmenssprecher Johannes Vetter.

Eine klare Meinung hat man hingegen bei der Ökostrom AG. "Wir sehen das grundsätzlich positiv, auch die Strafzahlungen", sagte Vorstandsdirektor Horst Ebner. Er würde sich wünschen, dass bei Übererfüllung der Effizienzvorgaben wie in Frankreich oder Italien (siehe unten) sogenannte "weiße Zertifikate" ausgestellt werden, die handelbar sind. Damit würden ein eigener Markt und ein Anreiz entstehen, mehr zu tun als notwendig. Daran soll es aber nicht scheitern. Ebner: "Es ist besser, das Gesetz jetzt zu beschließen, auch wenn es nicht perfekt ist, als fünf Jahre zu warten in der Hoffnung, dass es besser wird."

Ob sich FPÖ und/oder Grüne daran halten, wird sich zeigen. Eine der beiden Parteien muss zustimmen, damit der Entwurf Gesetz werden kann. SPÖ und ÖVP fehlt die für ein Verfassungsgesetz nötige Zweidrittelmehrheit. Im Vorjahr haben beide ihre Zustimmung verweigert. Ein Grund war, dass die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK; Kraftwerke, die mit Gas befeuert werden und neben Strom auch Wärme liefern) Teil des Gesamtpakets war. Daran hat sich im neuen Entwurf nichts geändert. (Günther Strobl, DER STANDARD, 2.6.2014)