Brüssel - Die grenzüberschreitende Zulassung der sogenannten Gigaliner - überlange Lastwagen mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht - in der EU entzweit weiterhin die Mitgliedsländer. Beim EU-Verkehrsministerrat am Donnerstag in Luxemburg wird neuerlich versucht, eine Einigung zu erzielen, doch sind bisher elf Staaten, unter ihnen Österreich, dagegen.
Neben Österreich wenden sich Frankreich, Polen, Luxemburg, Rumänien, Ungarn, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Kroatien und Malta gegen eine freie Fahrt für solche Monstertrucks, wie dies die EU-Kommission vorgeschlagen hat. Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass Gigaliner nur in jenen EU-Staaten fahren können, die das ausdrücklich zugelassen haben.
Pilotversuch in einigen Teilen Deutschlands
In Deutschland ist die Lage bundesländermäßig zersplittert. In einigen Bundesländern gibt es eine Zulassung mittels Pilotversuch, in anderen nicht. Ein grenzüberschreitender Verkehr soll erlaubt werden, wenn die zwei davon betroffenen Staaten dafür sind. Dies könnte aber dazu führen, dass Gigaliner beispielsweise in Polen und einem angrenzenden deutschen Bundesland bei entsprechender Zulassung in beiden Ländern verkehren dürfen, während die Monstertrucks innerhalb Deutschlands bei unterschiedlichen Zulassungen nicht überall fahren können.
Das EU-Parlament hatte zuletzt Mitte April die grenzüberschreitende Zulassung der Monstertrucks deutlich abgelehnt. 606 Abgeordnete waren damals dagegen, nur 12 dafür. Österreich, beim Rat vertreten durch Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), hat bisher die Gigaliner entschieden abgelehnt.
Viertes Eisenbahnpaket
Weiteres Thema des Verkehrsrats ist das vierte Eisenbahnpaket. Dieses besteht aus zwei Teilen. Der eine betrifft die technische Säule mit grenzüberschreitenden Transporten und der Übertragung der Kompetenzen auf eine europäische Eisenbahnagentur, wobei innerstaatlich eine Wahlmöglichkeit zwischen der EU-Agentur und nationalen Eisenbahnagenturen möglich ist. Hier sind praktisch alle EU-Staaten dafür. Die zweite Säule ist die Liberalisierung des Wettbewerbs.
Eine Einigung wird beim Rat voraussichtlich nicht gelingen, hieß es am Mittwoch in EU-Ratskreisen in Brüssel. Vor allem da noch fraglich ist, ob die beiden Säulen in einem abgestimmt werden oder nicht. Das Thema wird von der italienischen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte weiter beraten. (APA, 4.6.2014)