Es gibt keine sinnvolle Alternative zur Festplattenabgabe, also zur Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf moderne Speichermedien. Diesen Schluss legt ein Gutachten des Verfassungsdiensts nahe, das dem STANDARD vorliegt.

Der Verfassungsdienst wurde von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) mit einer unions- und verfassungsrechtlichen Beurteilung von drei Alternativen beauftragt: der Vergütung für Breitbandanschlüsse ("Modell Breitbandvergütung"), der Gebühr für jeden Haushalt ("Modell Haushaltsabgabe") und der Vergütung in Anknüpfung an Rundfunkgebühren, eingehoben über die Gebühren Info Service GmbH ("Modell GIS").

"Gerechter Ausgleich" ist sicherzustellen

Dass den Urhebern ein "gerechter Ausgleich" zusteht, wenn - wie in Österreich - Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch generell erlaubt sind, ist unbestritten: als Gegenleistung für den Schaden, der den Urhebern durch die nicht genehmigten Kopien ihrer Werke entsteht. Auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstreicht die bisherige Rechtsprechung, wonach das Vergütungssystem einen "angemessenen Ausgleich" sicherstellen muss.

Der Verfassungsdienst argumentiert, dass beim "Modell GIS" auch Personen mit der Vergütung belastet würden, die über Rundfunkempfangseinrichtungen verfügen, mit denen keine Vervielfältigungen angefertigt werden können; keine Vergütung würde hingegen für jene wohl nicht unerhebliche Zahl von privaten Vervielfältigungen anfallen, die nicht über eine Rundfunkempfangseinrichtung angefertigt werden (was etwa bei der Vervielfältigung von Schallplatten, CDs und DVDs der Fall sein kann).

Ähnliches gilt für das "Modell Breitbandvergütung", bei dem all jene privaten Vervielfältigungen, die nicht über einen Breitbandanschluss angefertigt werden, nicht mit der Vergütung belastet würden. Auch beim Modell "Haushaltsabgabe" würde eine nicht unerhebliche Zahl von Personen belastet, die überhaupt keine privaten Vervielfältigungen anfertigen (können).

Rückerstattungssystem wäre notwendig

Für diese Alternativmodelle müsste ein wirksames und einfaches Rückerstattungssystem vorgesehen werden. Die praktische Umsetzung eines derartigen Systems könne aber "erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere auch unter Berücksichtigung grundrechtlicher Aspekte (Privat- und Familienleben, Datenschutz), bereiten".

Zusammenfassend hält der Verfassungsdienst fest, "dass die Alternativmodelle nicht in Einklang mit der Urheberrechtsrichtlinie" der EU stehen dürften. Das "Modell GIS" als auch das "Modell Breitbandvergütung" erschienen zudem "verfassungsrechtlich bedenklich" beziehungsweise zumindest "zweifelhaft". (Thomas Trenkler, derStandard.at, 4.6.2014)