Korneuburg – Eine halbe Stunde hat Psychiater Werner Brosch Zeit, um sein finales Urteil über Franz S., der vor dem Landesgericht Korneuburg wegen Stalkings angeklagt ist, zu fällen. So lange unterbricht Richterin Anna Wiesflecker die Verhandlung, damit der Arzt im Nebenraum mit dem 54-Jährigen sprechen kann. Geklärt werden soll, ob S. überhaupt zurechnungsfähig ist.

Der Vorwurf von Staatsanwalt Stefan Dunkl: S. soll über zwei Jahre den Bürgermeister einer kleinen Gemeinde und den Landesgerichtspräsidenten von Krems gestalkt haben. Sein Motiv ist, dass er sich in einer Grundstückssache betrogen fühlt und sich bei Politik und Justiz damit nicht durchsetzen kann.

Wildschweinschädel im Garten

Dass er über zwei Jahre hunderte Schmähplakate affichiert, mit Megafondurchsagen demonstriert und die Objekte seines Zorns auch beobachtet hat, gesteht S. ein. Dass er dem Gerichtspräsidenten einen Wildschweinschädel in den Garten geworfen und Sachbeschädigungen begangen hat, nicht.

Wobei: Die Sachbeschädigungen sollen darin bestanden haben, dass er auf einem Heurigenankünder Plakate angetackert habe. Und weitere mit leicht ablösbaren Klebestreifen an einem Fenster eines Gemeindeamts fixiert habe - die Gemeinde will dafür 240 Euro Beseitigungskosten.

Kein Treffen mit Psychiater  

Zum vereinbarten Gespräch mit Brosch ist S. im Vorfeld nicht gekommen, dem kurzen Gespräch stimmt er zu. Nach dem der Sachverständige sein Gutachten, das primär auf der Aktenlage basiert, erstattet: Der Angeklagte sei zurechnungsfähig.

Obwohl: "Er ist von seinen Urteilen über die Wirklichkeit sehr überzeugt. Er hat nicht das Gefühl, eine Straftat begangen zu haben." Psychotherapie würde daran nichts ändern, ist Brosch überzeigt, ebenso wenig eine Verurteilung.

Verteidiger Rudolf Lind stellt in Frage, dass überhaupt das richtige Delikt angeklagt ist: "Es kam ihm nicht darauf an, einen Kontakt herzustellen. Es ist vielleicht Verleumdung, aber kein Stalking."

Neun Monate, drei unbedingt

Richterin Wiesflecker sieht das anders und verurteilt den Vorbestraften zu neun Monaten, davon drei unbedingt, für das Stalking von Ortschef und Richter. Von den anderen Vorwürfen wird er freigesprochen.

"Sie haben jetzt die Möglichkeit, Nichtigkeit und Berufung einzulegen oder es sich drei Tage zu überlegen", klärt ihn die Richterin auf. S. muss nicht überlegen: "Wir berufen natürlich, selbstverständlich." - "Dann sind Sie fertig für heute", entlässt ihn Wiesflecker auf seinen weiteren Zug durch die Instanzen. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 6.6.2014)