Mit der Berichterstattung rund um die Kundgebung der Identitären in Wien sowie der Gegendemonstration hat sich der österreichische Presserat beschäftigt. Er mahnt sorgfältige Recherche bei unbestätigten Meldungen ein. Mehrere Medien, darunter DER STANDARD, hatten von einer angeblichen Fehlgeburt einer jungen Frau aufgrund des Polizeieinsatzes berichtet. Die Staatsanwaltschaft verneinte inzwischen anfängliche Informationen von Einsatzkräften und aus dem Umfeld der Betroffenen, dass diese zum Zeitpunkt ihrer Festnahme schwanger gewesen sei.

Während einige Medien den Vorfall im Rahmen der Demonstrationen vor etwas mehr als zwei Wochen als Tatsache gebracht hätten, sei bei anderen wiederum von einem angeblichen Vorfall beziehungsweise entsprechenden Meldungen in sozialen Netzwerken die Rede gewesen. Der Presserat verweist diesbezüglich auf den Ehrenkodex, "wonach Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten oberste Verpflichtung" von Journalisten sei.

Gerade bei über soziale Medien verbreiteten Informationen sei demnach "kritisches Hinterfragen besonders wichtig", wie der Presserat am Donnerstag in einer Aussendung betonte. Trotz des großen öffentlichen Interesses im vorliegenden Fall dürfe eine "nicht gesicherte Information den Lesern nicht unreflektiert als Faktum" präsentiert werden. Es gelte, die Informationsquelle zu nennen sowie allenfalls auszuweisen, dass eine offizielle Bestätigung noch ausstehe. (APA, red, derStandard.at, 5.6.2014)