1.200 Euro pro Förderfall hatte sich die Bauwirtschaft gewünscht, am Ende wurden es aber nur maximal 600 Euro, mit denen die Regierung ab 1. Juli Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten privater Wohngebäude mit dem sogenannten „Handwerkerbonus“ fördert. Im zweiten Halbjahr 2014 stehen dafür zehn Millionen bereit, für das Jahr 2015 sollen es 20 Millionen sein.

Bau-Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel freut sich, dass Finanzministerium und WKÖ nun auch eine Info-Website dafür ins Netz gestellt haben, die über die genaue Abwicklung der Anträge (wie beim „Sanierungsscheck“ über die Bausparkassen), Einreich- und Beratungsstellen sowie über förderungsfähige Gewerbe informiert (Link siehe unten). Anträge müssen die Endrechnungen beinhalten, können also nur nach Fertigstellung der Bauarbeiten eingereicht werden.

„Wir hoffen, dass sich diese Fördermaßnahme – trotz der vorgenommenen Kürzungen – bewährt und nach Ablauf der Evaluierungsphase eine Fortsetzung findet“, so Frömmel in einer Aussendung. Die einschränkende Bemerkung kommt nicht von ungefähr: Dass es nur 600 Euro wurden, war für Frömmel schon auf einer Pressekonferenz vor einigen Wochen Anlass zur Sorge, „dass später nach der Evaluierung gesagt wird, zuwenige haben den Bonus in Anspruch genommen, es braucht ihn also eh niemand.“ (mapu, derStandard.at, 5.6.2014)