Wien - Fast ein Jahr ist vergangen, seitdem alternative Investmentfonds in Österreich neu geregelt wurden. Darunter fallen etwa Finanzprodukte und -manager aus dem Bereich Private Equity, Hedgefonds oder auch geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds. Das heimische Gesetz, abgekürzt AIFMG, steht aber vor einer grundlegenden Reparatur, heißt es aus informierten Kreisen. Diese Woche soll sich der Ministerrat mit einer Novellierung befassen.

Die zentrale Neuerung: Künftig soll es neben institutionellen und privaten Investoren noch eine dritte Klasse von Investoren geben - die semi-professionellen. In Österreich sollen diese "qualifiziert" heißen, über ein Finanzvermögen von über 500.000 Euro verfügen und Erfahrung mit riskanten Wertpapieren haben. Diese Investorengruppe soll künftig wie ein professioneller Anleger in alternative Investmentfonds investieren dürfen. Damit geht der heimische Gesetzgeber den Weg anderer EU-Länder.

Damit reagiert man auf die Kritik, die von verschiedenen Branchenvertretern seit einem Jahr geäußert wird. Vor allem der stark eingeschränkte Vertrieb von alternativen Investmentfonds an private Investoren wurde als relativ streng gegenüber anderen EU-Ländern wie etwa Deutschland bemängelt.

Ringen um Privatanleger

Der Steuerberater Günther Havranek hat darüber hinaus kürzlich in einem "Positionspapier" Kritik daran geäußert, dass in der ersten Umsetzung etwa die Anlageklasse des Private Equity (außerbörsliches Beteiligungskapital) gegenüber anderen Produkten wie Managed Futures benachteiligt und der Vertrieb an Private untersagt wurde: "Unverständlich", wie Havranek betont, denn gerade Dachfonds im Bereich der privaten Beteiligungen seien breit aufgestellt und aus einer Risikosicht deutlich besser diversifiziert. "Gerade im Umfeld niedriger Zinsen sollten Privatanleger Zugang zu Assetklassen mit höheren Renditechancen haben und zugleich über die Finanzmarktaufsicht die Qualität der Produkte gesichert sein."

Der ausgehandelte Kompromiss sieht so aus, dass private Anleger in solche breit gestreuten Dachfonds, Unternehmensbeteiligungsfonds und Managed-Futures-Fonds investieren dürfen. Allerdings dürften auch hier aus Kleinanlegerschutzgründen Grenzen gelten. (Lukas Sustala, DER STANDARD, 9.6.2014)