Wolfgang Gratz: Personalvertreter bremsen.

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Der Firnis der Zivilisation ist dünn und blättert in Gefängnissen besonders leicht ab. Dass er in Österreichs, wie bekannt gewordene Vorfälle zeigen, Risse aufweist, aber insgesamt ziemlich intakt ist, ist erstaunlich, wenn man weiß, welche Mängel das Vollzugsmanagement aufweist. Anstatt eine Schutzschicht aufzutragen, lässt man die unmittelbar mit den Insassen arbeitenden Strafvollzugsbediensteten - nicht nur Justizwachebeamte, sondern auch akademische Fachkräfte und anderes Betreuungspersonal - allein. Alles das, was moderne Dienstleistungsbetriebe benötigen, fehlt oder ist bestenfalls in Ansätzen vorhanden: Es gibt keine ausformulierte Strategie, keine klaren Berufsbilder, kein Qualitätsmanagement, kein Controlling bezüglich der Behandlung und Betreuung der Insassen, keine Personalentwicklung, kein Gesundheitsförderungssystem, keine Systematik von Führungsgrundsätzen und Führungsmethoden.

Wenn wieder etwas passiert, wird wieder eine Organisationsreform gemacht. Dann geht es nicht darum, wie die Arbeit an und mit den Insassen besser organisiert werden könnte, sondern um die Strukturen der Oberbehörden. Wenn der Justizminister nunmehr die Abschaffung der Vollzugsdirektion als Zwischenbehörde plant, ist dagegen schwer etwas einzuwenden, gilt doch auch im Verwaltungsmanagement das Prinzip, auf Zwischenhierarchien möglichst zu verzichten. Wenn gleichzeitig angedacht wird, die Präsidenten der Oberlandesgerichte zu Dienstbehörden im Strafvollzug zu machen, bedeutet dies die Neuauflage eines fatalen Musters: der Strafvollzug als Personalverwaltung mit angeschlossenem Gefängnisbetrieb.

Zentrale Aufgabe des Strafvollzugs ist es nicht, Personal zu beschäftigen und zu verwalten, sondern mit knappen Ressourcen die Sicherheit der Gesellschaft und der Inhaftierten und Untergebrachten zu organisieren, diese zu betreuen, Haftschäden entgegenzuwirken und die soziale Reintegration zu fördern.

Wenn man Anstaltsleiter befragt, worin ihre größten Probleme liegen, wird zumeist die Personalvertretung genannt. Sind in ihren Anstalten Führungsfunktionen zu besetzen, haben sie diese Optionen: Sie schließen sich der Meinung des Dienststellenausschusses an; dann haben sie keine Probleme, und es erfolgen rasche Entscheidungen. Treffen sie eine andere Entscheidung, die der Personalvertretung nicht gefällt, gerät die Angelegenheit, auch wenn es sich bloß um die vierte Führungsebene handelt, in ein Bermudadreieck von Personalvertretungen, Vollzugsdirektion und dem Ministerkabinett. Dann braucht es häufig beachtliche Zeiträume, bis die stark von politischen Kalkülen geprägten Entscheidungsprozesse abgeschlossen sind. Diese Praktiken erzeugen auch innerhalb der Mitarbeiterschaft zunehmend Unmut. Deshalb haben auch die Beamten der Innsbrucker Anstalt ihren Dienststellenausschuss abgewählt.

Verlorener Grundkonsens

Wenn Dienstleistungsbetriebe zu wenige Ressourcen haben, versuchen sie üblicherweise, die vorhandenen besser einzusetzen. Nicht so im Strafvollzug. Anstaltsleitern gelingt es kaum, Verbesserungen der Vollzugsqualität oder Rationalisierungsmaßnahmen durchzusetzen. Es gibt seit Jahren Konzepte für einen flexibleren Personaleinsatz, die aber nicht umgesetzt werden. Zudem attackieren Personalvertreter öffentlich die immer spärlicher werdenden Resozialisierungselemente des Strafvollzugs und die Arbeit von Fachpersonal (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen). Es scheint, dass ein zuvor bestanden habender Grundkonsens verlorengegangen ist.

Will man die Fehler der Vergangenheit nicht fortführen, sind folgende Neuerungen umzusetzen:

  • Es muss eine ausformulierte Gesamtstrategie geben. Diese wird mittels Zielvereinbarungen mit den Justizanstalten umgesetzt.
  • Im Zentrum steht: Welche Strukturen und Rahmenbedingungen benötigen die Dienstleistungsprozesse in den Anstalten?
  • Die Stellung der Anstaltsleiter muss formell wie informell gestärkt werden. Sie sind auch Dienstbehörden erster Instanz und werden hierbei von einer Servicestelle unterstützt. Was sich bei den Finanzämtern bewährt hat, wird auch im Justizbereich gut funktionieren.
  • Mitwirkung der Personalvertretung wird auf das in allen anderen Bereichen der Bundesverwaltung übliche Ausmaß rückgebaut, beleidigendes Verhalten gegenüber Führungskräften nicht geduldet. Es wird eingefordert, dass die Personalvertreter den gesetzlichen Auftrag, auf das öffentliche Wohl Bedacht zu nehmen, erfüllen.

Aussagen wie "Wenn der Strafvollzug noch linker geführt werden soll und noch romantischer ..." aus dem Munde des obersten Personalvertreters in Reaktion auf die aktuellen Vorfälle sind entlarvend. Sie zeugen von einem fortgeschrittenen Realitätsverlust. Personalvertreter und Gewerkschaftsfunktionäre werden hoffentlich in absehbarer Zeit realisieren, dass Gorbatschows Satz "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" auch für Justizanstalten gilt. Man sollte ihnen bei diesem Lernprozess eindringlich behilflich sein. (Wolfgang Gratz, DER STANDARD, 10.6.2014)