Wien - Es wird künftig neue Obergrenzen für sogenannte Luxuspensionen im staatsnahen Bereich geben, darauf haben sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP am Mittwoch mit den Grünen, die sie für eine Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit brauchen, geeinigt. Auch das Team Stronach wird zustimmen. Am Donnerstag soll das "Sonderpensionenbegrenzungsgesetz" im Parlament beschlossen werden. FPÖ und die Neos sind dagegen, ihnen sind die Sonderpensionen noch zu hoch.

Bisher waren Sonderpensionen bis zu 32.000 Euro möglich gewesen, wie sie etwa Adolf Wala, Ex-Präsident der Nationalbank, pro Monat kassiert hat. Bei Zusatzpensionsansprüchen soll künftig eine Obergrenze von 9060 Euro gelten. Ursprünglich war eine Grenze von fast 18.000 Euro vorgesehen, die Koalitionsparteien hatten sich dann darauf geeinigt, dass solche Bezüge nicht mehr die dreifache monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage - das wären derzeit 13.590 Euro - übersteigen dürfen. Den Grünen war das immer noch zu hoch, also musste nachverhandelt werden.

SPÖ und ÖVP waren am Mittwoch darum bemüht, das als eigenen Erfolg zu verkaufen. "Wir setzen einen großen Schritt zur Kürzung von unangemessen hohen Pensionen ", verlautbarten die Sozialsprecher von SPÖ und ÖVP, Sabine Oberhauser und August Wöginger.

Die FPÖ übte harsche Kritik an der Neuregelung: "Was uns die Regierung als Reform und als Beitrag zur Abschaffung von Pensionsprivilegien verkaufen will, ist eine Verhöhnung aller ASVG-Pensionisten", erklärte Generalsekretär Herbert Kickl. Neos-Verhandler Gerald Loacker kritisierte ganz generell, dass auch zukünftig "Privilegienpensionen" möglich seien.

Grüner Erfolg

Die grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner freut sich über ihren Verhandlungserfolg und lobt das konstruktive Gesprächsklima. Umgesetzt wird jetzt auch die letzte noch offene Empfehlung des Rechnungshofs, die Einführung einer Durchrechnung für die Ermittlung der Pensionshöhe bei der Nationalbank. Die Gesetzesänderung betrifft insgesamt 27 Unternehmen, nämlich alle vom Rechnungshof geprüften Unternehmen mit Sonderpensionsrechten von der Nationalbank über die Kammern, die ÖBB bis hin zum Verbund und deren Töchterunternehmen. Die Bundesländer sind von der Regelung nicht erfasst, können diese aber übernehmen. (Michael Völker, DER STANDARD, 12.6.2014)