Salzburg - Das vom Spekulationsskandal schwer gebeutelte Land Salzburg geht daran, sein Haushaltsrecht zu novellieren. Dabei geht es nicht zuletzt auch um die Beseitigung der im Rahmen des Finanzskandals zutage getretenen Kontrolldefizite.

Der als Experte bei der Aufarbeitung der Finanzcausa beigezogene Linzer Universitätsprofessor Meinhard Lukas beispielsweise hatte vergangene Woche bei einem Vortrag vor Funktionären der SPÖ "neue Prozesse an den Schnittstellen zwischen Politik, Verwaltung und externen Kontrollorganen wie zum Beispiel dem Rechnungshof" gefordert.

Manche der an die Oberfläche gespülten Kontrolldefizite muten reichlich kurios an. Ein aus dem Jahr 1930 stammendes Landesgesetz schreibt der Landesregierung vor, dass der Jahresabschluss des Landes dem Bundesrechnungshof vorzulegen sei. Das ist aber nie geschehen, berichtet Landesfinanzreferent Christian Stöckl (ÖVP) im Standard-Gespräch.

Mit der Gründung des Landesrechnungshofs 1984 habe dann die Rechtsansicht vorgeherrscht, dass die Prüfkompetenz für den Jahresabschluss vom Bundes- auf den Landerechnungshof übergehe. Nur: Auch der Landesrechnungshof habe das Zahlenwerk nie zu Gesicht bekommen, bestätigt Stöckl. Erst 2008 habe der Landesrechnungshof erstmals von sich aus den Abschluss geprüft, und seit 2012 muss die Regierung diesen dem Landesrechnungshof verpflichtend vorlegen.

Unklar bleibt, was mit der Bestimmung aus dem Jahr 1930 passieren soll. Vonseiten des Bundesrechnungshofs ist zu erfahren, dass man sich nicht zuständig fühle. Dem Bundesrechnungshof könne von den Ländern keine Kompetenz übertragen werden, sagt eine Rechnungshofsprecherin. Es gebe keine Prüfpflicht.

Ganz anders beurteilt das der auf Kontrollfragen spezialisierte Wiener Rechtswissenschafter Michael Bernt. Er verweist auf Artikel 97 der Bundesverfassung, in dem "die Mitwirkung" von Bundesorganen bei der Vollziehung von Landesgesetzen geregelt ist. Der Bürger müsse sich auf den Wortlaut der Gesetze verlassen können, sagt Bernt.

(Thomas Neuhold, DER STANDARD, 12.6.2014)