Rom - Das italienische Verfassungsgericht hat einen Richterbeschluss für ungültig erklärt, mit dem die Ehe eines Paares aus Bologna aufgelöst wurde, weil der Mann sich einer Operation zur Geschlechtsänderung unterzogen hatte. Er ist jetzt als Frau im Geburtenbuch und damit auch in den Personaldokumenten eingetragen.

Nach der Geschlechtsänderung hatte die Gemeinde Modena die Ehe des zur Frau gewordenen Alessandro Bernaroli für ungültig erklärt, da in Italien keine Homosexuellen-Ehen vorgesehen sind. Dagegen hatte das Paar bei einem Gericht in der Stadt Modena Berufung eingelegt und Recht erhalten. Ein Berufungsgericht in Bologna hatte jedoch zweitinstanzlich die Ungültigkeit der Ehe bestätigt. Das Kassationsgericht, die dritte und letzte Instanz im italienischen Justizsystem, hatte daraufhin das Verfassungsgericht eingeschaltet.

Gesetz zur Geschlechtsänderung

Die Ehe des Paares von Bologna könne nicht als ungültig betrachtet werde, da damit das Gesetz zur Geschlechtsänderung verletzt würde, urteilten die Verfassungsrichter am Mittwochabend in Rom. Dieses sieht zwar die Möglichkeit der Auflösung einer Ehe bei Geschlechtsänderung vor, es seien jedoch keine alternative Formen zur Regelung einer Partnerschaftsbeziehung vorgesehen, was die Menschenrechte verletze.

Das Urteil des Verfassungsgerichts in ein Erfolg für das Paar von Bologna. "Wir lieben uns, wir sehen nicht ein, warum wir unsere Ehe auflösen sollten, nur weil ich jetzt eine Frau bin", sagte Alessandro Bernaroli, der seit der Operation Alessandra heißt. Er hatte 2005 geheiratet.

Das Urteil des Verfassungsgerichts könnte jetzt das italienische Parlament zwingen, ein Gesetz zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu verabschieden, die vom Staat bisher nicht anerkannt werden. Homosexuelle Paare dürfen auch keine Kinder adoptieren - weder gemeinsam noch einer der beiden Partner das leibliche Kind des anderen. Allerdings werden die Rechte von Lesben und Schwulen immer wieder diskutiert. Umfragen zufolge befürwortet eine Mehrheit die Anerkennung homosexueller Partnerschaften. (APA, 12.6.2014)