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Ob der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgt, wird sich im Herbst herausstellen.

Foto: Ronald Zak/dapd

Wien/Luxemburg - Der AUA-Betriebsrat darf sich bekanntlich im Streit um den Kollektivvertrag für das Bordpersonal über einen wichtigen Zwischenerfolg freuen. Der vom Vorstand der Austrian Airlines (AUA) vor zwei Jahren gekündigte Kollektivvertrag (KV) ist nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch immer gültig, wie sich Anfang Juni herausgestellt hat.

Die AUA ließ dazu wissen, dass sie den "Handlungsspielraum neu bewerten und über Alternativen beraten werde. Betriebsratschef Karl Minhard Minhard ließ schon damals wissen,  dass er so schnell wie möglich an den Verhandlungstisch zurückkehren wolle.

Am Freitag fordert der Betriebsrat Bord einmal mehr im  Interesse des Unternehmens "endlich konstruktive Gespräche."  "Gemeinsam heraus aus der Sackgasse!“,formuliert Karl Minhard das Ziel der Belegschaft.

Die Arbeitnehmervertreter haben nun ein neues Angebot für einen Tarifvertrag für Piloten und Flugbegleiter ausgearbeitet, sagt Minhard am Freitag. Damit könne das Unternehmen rund 20 Millionen Euro sparen. Ein Austrian-Sprecher sagte, das Management sei gerne bereit, sich die Offerte anzusehen. "Wir begrüßen das Signal, dass der Betriebsrat ernsthaft verhandeln möchte." Das sei aber nur auf Basis eines Angebots möglich, das sich das Unternehmen leisten könne. (Reuters/red, derStandard.at, 13.6.2014)