Wien - "Der kleine Inspektor, der Bauernbua, schafft etwas, was der große Rzeszut nicht schafft", beschreibt Josef W. sein Motiv, warum er 2012 in einer niederösterreichischen Volksschule das benutze Taschentuch einer Schülerin forderte. Denn er wollte mittels DNA-Test feststellen, ob das Kind die Tochter von Wolfgang Priklopil, dem mutmaßlichen Entführer von Natascha Kampusch, ist, erklärt er dem Schöffensenat unter Vorsitz von Elisabeth Reich.

Das Problem des 63-Jährigen: Es war eine Privatermittlung, er hat sich aber stets als Exekutivbeamter ausgewiesen, was ihm nun eine Anklage wegen Amtsmissbrauchs eingebracht hat.

Begonnen hat die Geschichte im September 2011. "Wie sind Sie zur Causa Kampusch gekommen?", fragt ihn Reich. "Ursprünglich habe ich das nur in den Medien verfolgt, mit dem Interesse, mit dem man eine Naturkatastrophe oder einen Bankraub verfolgt."

Unstimmigkeiten in Abschlussbericht

Das änderte sich, als W. einen Vortrag des FPÖ-Nationalratsabgeordneten und Polizistenkollegen Leopold Mayerhofer besuchte. Der referierte über den Abschlussbericht der Evaluierungskommission und sah in diesem Unstimmigkeiten.

So wurde vermutet, Kampusch habe eine Tochter, die einer Niederösterreicherin übergeben worden sei und nun selbst von einem internationalen Kinderpornoring missbraucht werde. "Das hat mich bewegt, darüber genauer nachzudenken", sagt W. heute.

Drei, vier Wochen später entdeckte der Beamte auf der Mariahilfer Straße zufällig den ehemaligen OGH-Präsidenten Johann Rzeszut, ein Mitglied der Kommission, der öffentlich Zweifel an der Ein-Täter-Theorie bei Kampuschs Entführung geäußert hatte.

"An der Sache stimmt was nicht"

Man ging in ein Café, "dort habe ich ihn dann ausgefragt", erzählt der Angeklagte. "Er hat seine Meinung mit einer Überzeugung vertreten, dass ich mir gedacht habe, an der Sache stimmt was nicht", erinnert er sich.

Also fasste er einen Plan: "Ich wollte das nachvollziehbar ermitteln." Was es mit dem Kind auf sich hatte, nämlich.

Zunächst wandte er sich an die Klinik, wo das Mädchen auf die Welt kam, wie aus dem Abschlussbericht hervorging. Er wies sich mit seiner Dienstmarke aus und erzählte etwas von einem Vaterschaftsstreit.

Im Spital erfuhr er, dass die Mutter keinen Vater angegeben hatte. "Einerseits war dann für mich klar, dass es nicht die Tochter Kampuschs sein konnte." Aber eine DNA-Probe, die die Vaterschaft Priklopils bestätigen würde, "wäre ein Beweis, dass die Mutter bisher bei den Einvernahmen gelogen hat".

Wiederaufnahme der Ermittlungen

Die Vorsitzende Reich versteht noch immer nicht, was er damit eigentlich beweisen wollte. "Es war ein schändlicher Hintergrund, ich wollte der große Zampano sein, der die Wiederaufnahme der Ermittlungen erreicht."

Er kontaktierte einen Kollegen im betreffenden Ort, erzählte wieder die Vaterschaftsmär und fragte nach einem Kontakt in der Schule. Den er schließlich in Form der Direktorin fand.

Der erzählte er erstmals, dass der Kampusch-Tochter-Verdacht im Raum stehe, an den er aber nicht glaube. Das Taschentuch wollte er aber ebenso wie den direkten Kontakt zum Kind. Denn er glaubte ja an den sexuellen Missbrauch.

Beamter suspendiert

"Und wie hätten Sie das erkennen wollen, wenn Sie das Kind sehen?", wundert sich Reich. "Na ja, ob sie fröhlich ist. Ich hätte schon feststellen können, ob das ein normales Kind ist oder nicht", gibt sich der suspendierte Beamte überzeugt.

Auch das Taschentuch interessiert die Vorsitzende. "Hätten Sie das untersuchen lassen?" "Nein, damals wusste ich nicht, dass das Private machen können. Aber ich hätte es mit einem Bericht an die Staatsanwaltschaft geschickt, damit die zu ermitteln beginnen."

"Und was genau ist dann anders, wenn Sie ein Taschentuch mitschicken? Sie hätten ja auch so Ihren Verdacht äußern können", fragt Reich. "Ich habe mir gedacht, wenn es eine DNA-Spur gibt, wird die sicher ausgewertet."

Kein Gedanke an Amtsmissbrauch

Obwohl W. die ganzen Vorgänge bestätigt und sich schuldig bekennt, sagt er gleichzeitig, ihm sei damals nicht bewusst gewesen, dass er Amtsmissbrauch begehe, sondern er habe geglaubt, nur polizeiinterne Vorschriften zu verletzen. Wirklich schlüssig kann er Vorsitzender und Staatsanwältin daher nicht erklären, was genau dann eigentlich sein Geständnis ist.

Zur Befragung weiterer Zeugen wird auf 18. August vertagt. (Michael Möseneder, derStandard.at, 23.06.2014)