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Der geplante Schuldenschnitt für nachrangige Hypo-Gläubiger, der Banker in Österreich und Ratingagenturen empört, wäre ohne die Haftungen wohl einfacher durchführbar.

Foto: Reuters/Karahalis
Grafik: STANDARD

Wien - So gut wie alle Fragen rund um die marode Hypo haben Politiker und Experten zuletzt gespalten, nur in einem Punkt sind sich alle einig: Ohne die Kärntner Landeshaftungen für die Schulden der Bank wäre das Hypo-Problem nicht einmal halb so groß.

Der geplante Schuldenschnitt für nachrangige Hypo-Gläubiger, der Banker in Österreich und Ratingagenturen empört, wäre ohne die Haftungen wohl einfacher durchführbar.

Ein Teil des Problems aus Sicht der österreichischen Regierung ist zudem, dass es international so gut wie keine Erfahrungen mit dem Hypo-Fall gibt, weil Präzedenzfälle fehlen. Sprich: Kaum jemand weiß, wie Investoren reagieren, wenn ein Staat (oder ein Bundesland) eine von ihm abgegebene Haftungserklärung später nicht honoriert.

Glaubt man einer Studie zweier US-Rechtsprofessoren, dann ist Österreich aber nur ein Vorreiter. In den kommenden Jahren werden sich zahllose Staaten mit ähnlichen Problemen herumschlagen müssen, argumentieren Lee Buchheit und Mitu Gulati in ihrer Arbeit mit dem Titel "The Gathering Storm: Contingent Liabilities in a Sovereign Debt Restructuring".

Staatliche Garantieerklärungen für die Schulden von Unternehmen haben in den vergangenen Jahrzehnten nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Doch seit 2008 ist die Zahl der Bürgschaftsübernahmen bei Anleihenbegebungen explodiert (siehe Grafik). Vor allem in Europa haben Regierungen Bank- und Unternehmensanleihen als Bürgen gezeichnet, um den Firmen damit zu billigeren Krediten zu verhelfen. Die Summe der Haftungen übersteigt inzwischen zehn Prozent der Wirtschaftsleistung in der EU deutlich.

Besonders angeschlagene Länder wie Griechenland, Portugal, Spanien und Italien haben zu Garantien gegriffen. Sollte die Schuldenkrise im Euroraum noch einmal hochkochen, gehen Gulati und Buchheit deshalb davon aus, dass die milliardenschweren Haftungen ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken.

Fehlende Regeln

Bei dem bisherigen Schuldenschnitt für Griechenland 2011/2012 wurden Haftungen nicht berücksichtigt, sie blieben aufrecht. Doch genau das ist ein Fehler, argumentieren die Juristen. Bestehen nennenswerte Bürgschaften, kann sich ein Land nicht wirksam entschulden, ohne sie miteinzubeziehen.

Doch Ökonomen und internationale Finanzorganisationen haben bisher keine befriedigende Antwort darauf gefunden, in welcher Form ein Haircut bei Haftungen durchgeführt werden kann - dies trifft nun auch Österreich. Während bei klassischen Anleihen heute zumeist spezielle Klauseln darüber enthalten sind, unter welchen Bedingungen eine Umschuldung stattfinden kann, fehlen solche Regeln bei Bürgschaften gänzlich. (szi, DER STANDARD, 24.6.2014)