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Die georgische Landwirtschaft lag nach dem Zerfall der UdSSR darnieder. Das Grunderwerbsverbot für Ausländer kurbelte den Agrarsektor nicht an.

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Selbst Georgiens damaliger Premier Bidsina Iwanischwili durfte aufgrund des von seiner Partei "Georgischer Traum" verabschiedeten Gesetzes kein Agrarland erwerben - er besitzt nur die französische Staatsbürgerschaft.

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Dem in gemäßigtem bis subtropischem Klima gelegenen Staat wird in Aussicht gestellt, zum östlichsten Zipfel der EU zu werden.

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Wien - Mathias Huter legte sich mit einer satten Parlamentsmehrheit an. Dem gebürtigen Salzburger missfiel, dass in seiner Wahlheimat Georgien Ausländern der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen grundsätzlich verweigert wurde.

Einen entsprechenden Beschluss hatte die Nationalversammlung der Kaukasusrepublik vergangenen Juli verabschiedet. Nichtgeorgier, selbst wenn sie erbberechtigt waren, hatten auf einen Schlag kein Recht mehr, Agrarflächen in das Grundbuch eintragen zu lassen.

"Das Gesetz war xenophob motiviert und bediente vor allem Ressentiments gegen iranische und indische Kleinbauern", sagt Huter im Gespräch mit derStandard.at. Der heute 30-Jährige lebte von 2009 bis zum heurigen April in Georgien und beobachtete dort für die NGO Transparency International behördliche Korruptions- und Diskriminierungstendenzen.

Tee und Zitrusfrüchte

"Das Gesetz war so schlampig und schlecht formuliert, dass alle Banken, die ausländische Anteilseigner haben, keine Kredite mehr an Bauern vergeben durften", so Huter. Das betraf fast alle Geldinstitute im Land.

Indem man ausländische Investoren komplett ausschloss, habe man sich ins eigene Fleisch geschnitten, sagt Huter. Das wog umso schwerer, als sich die georgische Landwirtschaft nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und den Auseinandersetzungen um die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien samt russischem Embargo ohnehin nicht wieder erholt hatte. Zu Sowjetzeiten war Georgien noch der größte Weinhersteller der UdSSR und fast alleiniger Produzent von Tee, Haselnüssen und Zitrusfrüchten.

Kein Agrarland für den Premier

Durch das Grunderwerbsverbot für Ausländer im Vorjahr ergab sich die skurrile Situation, dass selbst dem damaligen Premierminister Bidsina Iwanischwili durch den von seiner Partei "Georgischer Traum" gefassten Beschluss der Kauf landwirtschaftlicher Gründe versagt wurde: Der Unternehmer und Milliardär hatte zwar die Mittel; da er nur die französische Staatsbürgerschaft besitzt, aber nicht das Recht dazu.

Halb ruderte Iwanischwili zurück. Immerhin die Regelung für Banken und "Spezialfälle" wurde per Novellierung zwischenzeitlich wieder entschärft. Doch in seinen Grundzügen blieb das Gesetz bestehen.

Kein Gesetz nur gegen Landgrabbing

Wäre das Verbot danach ausgerichtet worden, internationale Großkonzerne von Landspekulationen abzuhalten, "dann wäre das ein absolut legitimes Anliegen", sagt Huter. "Hier muss es Regulierungen und Monitoring geben. Aber das totale Verbot war in meinen Augen fragwürdig und gegen die multiethnische Bevölkerung gerichtet. Also wollte ich gerichtlich klären lassen, ob es wirklich verfassungsgemäß ist", sagt der ehemalige Journalist.

Im September brachte er mit Unterstützung des nationalen Ablegers von Transparency International die Klage vor dem georgischen Verfassungsgerichtshof in der Schwarzmeerstadt Batumi ein. Huter berief sich auf eine Klausel in der georgischen Verfassung, wonach das Recht auf Eigentum unabhängig von Konfession, Ethnizität und Nationalität gilt.

"Huter vs. Parlament"

Bis zum vergangenen Dienstag ließen sich die georgischen Verfassungsrichter Zeit für ihre Evaluierung. Im nun veröffentlichten Urteil berufen sie sich auf einen artverwandten Entscheid aus dem Jahr 2012 und geben dem Salzburger recht. Das Verfahren, das in Georgien als "Mathias Huter gegen das georgische Parlament" firmiert, wurde zum Präzedenzfall. Der entsprechende Artikel wird aufgehoben.

"Für mich ist dieses Urteil ein Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit", sagt Huter. Er habe verhindern wollen, dass Georgien mit der umstrittenen Beschränkung der Eigentumsrechte seinen Status als politisch freieste und offenste Nation in der gesamten Kaukasusregion verliert: "Man kann als Österreicher einfach am Flughafen ankommen und darf dort ohne Visum, Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis leben - und selbst Verfassungsklagen einbringen."

Am Freitag wird der aktuelle georgische Premierminister Irakli Gharibaschwili in Brüssel das Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnen. Damit stellt die Union dem "Balkon Europas" eine Vollmitgliedschaft in Aussicht. (Michael Matzenberger, derStandard.at, 26.6.2014)