Die Idee ist löblich und passt hervorragend zur aktuellen Diskussion um sparsame Verwaltung und gerechte Behandlung der Bürger: Wer wegen eines zu geringen Einkommens, wegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit Unterstützung braucht, soll die gleichen Leistungen bekommen, egal ob er oder sie in - sagen wir - Innsbruck oder im hintersten Bregenzer Wald lebt.

Der Rechnungshof hat solche Beispiele herangezogen und herausgefunden: Die vom Bund angestrebte Harmonisierung der Sozialhilfe funktioniert nicht; es bekommt keineswegs jeder die gleichen Leistungen. Der gelernte Österreicher würde den Grund in der Bundesverfassung suchen, die das Armenwesen den Ländern überträgt. Aber es ist zunächst einmal nicht der blühende Föderalismus, der dem armen Tiroler mehr Ansprüche zugesteht als dem armen Vorarlberger. Es sind vielmehr die unterschiedlichen Lebenswelten: Im Bregenzer Wald sind die Lebenshaltungs- und Wohnkosten eben niedriger als im Inntal.

Bedarfsgerecht helfen heißt: dem individuellen Bedarf gerecht werden. Dieser hängt von den Umständen ab, unter denen jemand in Not gerät - und wie viel Hilfe nötig ist, um aus der Notsituation womöglich wieder herauszufinden. Zu Recht mahnt der Rechnungshof ein, dass man die Leistungen (und die Ansprüche darauf) transparenter gestalten muss. Aber "bedarfsorientierte Mindestsicherung" würde auch bei zentraler Steuerung große Unterschiede machen. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 26.6.2014)