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Die Richter des Verfassungsgerichtshofs waren sich überraschend schnell einig, ob die Vorratsdatenspeicherung legitim sei

Foto: APA/Pfarrhofer

Der Verfassungsgerichtshof hat angekündigt, bereits diesen Freitag eine Entscheidung im Prozess über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung verkünden zu wollen. Das war vom Höchstgericht unter anderem auf Twitter angekündigt worden.

Bisher war von einer Urteilsverkündung im Herbst ausgegangen worden.

EuGH-Urteil als Vorlage

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die Unverhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung kritisiert hatte, waren Beobachter von einer Abschaffung des umstrittenen Datenhandelns in Österreich ausgegangen worden. Der EuGH hatte seine Stellungnahme auch auf Anruf des österreichischen Höchstgerichts abgegeben.

Bundesregierung verteidigt Datensammeln

In der letzten öffentlichen Anhörung vor rund zwei Wochen hatten Vertreter der österreichischen Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung trotz der EuGH-Entscheidung verteidigt. Sie argumentierten, dass die Art der Umsetzung in Österreich, etwa die kurze Speicherdauer, ihren Einsatz wieder verhältnismäßig mache und so legitimiere.

Indizien für Abschaffung

Scharfe Nachfragen der Höchstrichter an die Vertreter der Bundesregierung könnten allerdings dahingehend interpretiert werden, dass diese eher der Meinung des EuGH folgen könnten. Die schnelle Urteilsfindung kann als zusätzliches Indiz gewertet werden. Gewissheit darüber gibt es am Freitagvormittag, wenn die Entscheidung verkündet wird. (fsc, derStandard.at, 26.6.2014)